Zeilberger möge bis zu seiner Rechtfertigung vom Ratstische ferne bleiben; worüber G.R. Pointner bemerkt, daß dieses nicht richtig sei und zu Beweis dessen, den Schlußsatz der Erklärung verliest, wonach Herr Zeilberger zur Rechtfertigung oder Zurücklegung seines Mandates aufgefordert worden sei. Unter lebhaften Protest der Versammlung und des Vorsitzenden äus sert sich G.R. Peyrl, als ob der Wortlaut der bei der erwähnten Besprechung beschlossenen Erklärung damals anders als heute verlesen worden wäre. G.R. Bichler stellt den Antrag, die Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung zu vertagen, um dem Herrn Zeilberger die Möglichkeit einer weiteren Verteidigung zu geben. Habe er sich bis dahin nicht genügend gerechtfertigt, so könne der Gemeinderat, dann seine weiteren Schritte thun.
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