des Gemeinderates beschlossene Erklärung erscheint hiedurch überholt und es ist daher unsererseits zu erwägen, ob Herr Zeilberger mit obiger versuchten Rechtfertigung die gegen ihn vorliegenden Beschuldigungen entkräftet hat. Abgesehen nun davon, daß dies nach unserer Meinung überhaupt nur im gerichtlichem Wege hätte geschehen können, den Herr Zeilberger einschlagen zu wollen ja selbst angegeben, jedoch unseres Wissens nicht betreten hat, hat seine zitierte Erklärung in keiner Weise die notwendige Rechtfertigung erbracht, vielmehr erscheint durch dieselbe alles das zugegeben, was in dem in der Gemeinderatssitzung vom 9. April d.J. verlesenen Brief des Herrn Josef Werndl und dem beigeschlossenen Schreiben Auers zur Beleuchtung seiner, auch im Landtagssaale bethätigten, höchst feindseligen Haltung gegen die Stadt und die Gemeinde
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