Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 21. April 1876 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 21. April 1876 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Gemeinderäte: Carl Jäger von Waldau Carl Aufischer Georg Lintl Franz Bichler Anton Moser Franz Breslmayr Josef Peyrl Franz Ecker Franz Ploberger Carl Edelbauer Herman Gründler Georg Pointner Franz Schachinger Josef Haller Leopold Huber Franz Tomitz Franz Wickhoff Schriftführer Gemeinde-Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung: 3/4 Uhr N.M.
Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 21. April 1876 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Gemeinderäte: Carl Jäger von Waldau Carl Aufischer Georg Lintl Franz Bichler Anton Moser Franz Breslmayr Josef Peyrl Franz Ecker Franz Ploberger Carl Edelbauer Herman GründlerGeorg Pointner Franz Schachinger Josef Haller Leopold HuberFranz Tomitz Franz Wickhoff Schriftführer Gemeinde-Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung: 3/4 Uhr N.M.
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, und konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfassung erforderlichen Anzahl von Gemeinderats Mitgliedern. Er ertheilt hierauf dem G.R. Pointner das Wort zu einer Mittheilung. Derselbe trägt vor: 21 Mitglieder des Gemeinderates haben in einer Besprechung vom 19. April d.J. beschlossen, nachstehende Erklärung an den Gemeinderat Herrn Johann Zeilberger zu richten. Durch das in der Gemeinderatssitzung vom 9. April 1876 verlesene Schreiben des General-Direktors der österr. Waffenfabrik Herrn Josef Werndl mit welchem derselbe seinen Austritt aus dem Gemeinderate der Stadt Steyr unter Bekanntgabe der veranlassenden Motive zum tiefen Bedauern aller um das Wol ihrer Vaterstadt besorgten Bürger erklärte, gelangte der Gemeinderat zur Kenntnis, daß der durch die letzten Ergän-
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, und konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfassung erforderlichen Anzahl von Gemeinderats Mit- gliedern. Er ertheilt hierauf dem G.R. Pointner das Wort zu einer Mittheilung. Derselbe trägt vor: 21 Mitglieder des Gemeinderates haben in einer Besprechung vom 19. April d.J. beschlossen, nachstehende Erklärung an den Gemeinderat Herrn Johann Zeilberger zu richten. Durch das in der Gemeinderats- sitzung vom 9. April 1876 verlesene Schreiben des General-Direktors der österr. Waffenfabrik Herrn Josef Werndl mit welchem dersel- be seinen Austritt aus dem Gemeinderate der Stadt Steyr unter Bekanntgabe der veran- lassenden Motive zum tiefen Bedauern aller um das Wol ihrer Vaterstadt besorgten Bürger erklärte, gelangte der Gemeinderat zur Kenntnis, daß der durch die letzten Ergän-
zungswahlen zum Gemeinde- rat gewälte Herr Johann Zeilberger höchst feindselige Tendenzen gegen die Stadt Steyr hege und nicht bloß ge- gen das Gedeihen und den wirtschaftlichen Aufschwung, sondern geradezu gegen die Existenz der Stadt, zu deren Vertretung er doch berufen wäre agitire, indem derselbe dem offen auf den Niedergang der hiesigen Industrie abzielenden Bestrebungen seinen Beifall zollt und zu deren Fortsetzung direkt auffordert. Unter solchen Umständen sehen wir gefertigte Vertreter der Stadt uns nicht in der Lage, unser Mandat in Gemeinschaft mit Herrn Johann Zeilberger auszuüben, und fordern daher denselben hiemit auf, die Unwahrheit der gegen ihn vorliegenden, ihn so schwer gravirenden Vorwürfe, ohne Säumen nachzuweisen, widri- gens wir von seinem An- standsgefühl erwarten, daß er
zungswahlen zum Gemeinderat gewälte Herr Johann Zeilberger höchst feindselige Tendenzen gegen die Stadt Steyr hege und nicht bloß gegen das Gedeihen und den wirtschaftlichen Aufschwung, sondern geradezu gegen die Existenz der Stadt, zu deren Vertretung er doch berufen wäre agitire, indem derselbe dem offen auf den Niedergang der hiesigen Industrie abzielenden Bestrebungen seinen Beifall zollt und zu deren Fortsetzung direkt auffordert. Unter solchen Umständen sehen wir gefertigte Vertreter der Stadt uns nicht in der Lage, unser Mandat in Gemeinschaft mit Herrn Johann Zeilberger auszuüben, und fordern daher denselben hiemit auf, die Unwahrheit der gegen ihn vorliegenden, ihn so schwer gravirenden Vorwürfe, ohne Säumen nachzuweisen, widrigens wir von seinem Anstandsgefühl erwarten, daß er
das ihm gewordene Ehrenamt eines Vertreters dieser Stadt, das er als Feinf derselben unmöglich zu ihrem Wole ausleben kann, sofort zurücklege. Steyr am 19. April 1876.“ — Folgen 21 Unterschriften. Die Übergabe dieser Erklärung an denselben war jedoch bisher nicht möglich, weil er sich von Steyr entfernt hat und dessen Gattin selbst angibt, seinen gegenwärtigen Aufenthalt nicht zu wissen. In der am gestrigen erschienenen Nummer der neuen Steyrer Zeitung veröffentlicht nun Herr Johann Zeilberger eine vom 18. April datirte, an seine geehrten Herrn Wäler und Mitbürger gerichtete Erklärung, mit welcher er den Versuch anstellt sich gegenüber den wider ihn vorliegenden, so schweren Vorwurfe zu rechtfertigen. Die von und 21 Mitgliedern
das ihm gewordene Ehrenamt eines Vertreters dieser Stadt, das er als Feinf derselben unmöglich zu ihrem Wole ausleben kann, sofort zurück- lege. Steyr am 19. April 1876.“ — Folgen 21 Unterschriften. Die Übergabe dieser Erklärung an denselben war jedoch bisher nicht möglich, weil er sich von Steyr entfernt hat und dessen Gattin selbst angibt, seinen gegenwärtigen Aufenthalt nicht zu wissen. In der am gestrigen erschie- nenen Nummer der neuen Steyrer Zeitung veröffentlicht nun Herr Johann Zeilber- ger eine vom 18. April datirte, an seine geehrten Herrn Wäler und Mitbürger ge- richtete Erklärung, mit wel- cher er den Versuch anstellt sich gegenüber den wider ihn vorliegenden, so schwe- ren Vorwurfe zu rechtferti- gen. Die von und 21 Mitgliedern
des Gemeinderates beschlossene Erklärung erscheint hiedurch über- holt und es ist daher unserer- seits zu erwägen, ob Herr Zeilberger mit obiger versuch- ten Rechtfertigung die gegen ihn vorliegenden Beschuldigun- gen entkräftet hat. Abgesehen nun davon, daß dies nach unserer Meinung überhaupt nur im gerichtlichem Wege hätte geschehen können, den Herr Zeilberger einschlagen zu wollen ja selbst angegeben, jedoch unseres Wissens nicht betreten hat, hat seine zitierte Erklärung in keiner Weise die notwendige Rechtfertigung erbracht, vielmehr erscheint durch dieselbe alles das zugegeben, was in dem in der Gemeinderatssitzung vom 9. April d.J. verlesenen Brief des Herrn Josef Werndl und dem beigeschlossenen Schreiben Auers zur Beleuchtung seiner, auch im Landtagssaale bethätigten, höchst feindseligen Haltung gegen die Stadt und die Gemeinde
des Gemeinderates beschlossene Erklärung erscheint hiedurch überholt und es ist daher unsererseits zu erwägen, ob Herr Zeilberger mit obiger versuchten Rechtfertigung die gegen ihn vorliegenden Beschuldigungen entkräftet hat. Abgesehen nun davon, daß dies nach unserer Meinung überhaupt nur im gerichtlichem Wege hätte geschehen können, den Herr Zeilberger einschlagen zu wollen ja selbst angegeben, jedoch unseres Wissens nicht betreten hat, hat seine zitierte Erklärung in keiner Weise die notwendige Rechtfertigung erbracht, vielmehr erscheint durch dieselbe alles das zugegeben, was in dem in der Gemeinderatssitzung vom 9. April d.J. verlesenen Brief des Herrn Josef Werndl und dem beigeschlossenen Schreiben Auers zur Beleuchtung seiner, auch im Landtagssaale bethätigten, höchst feindseligen Haltung gegen die Stadt und die Gemeinde
zur Kenntnis des Gemeinderates gebracht worden ist. Entkleiden wie die Erklärung der Herrn Zeilberger aller jener überflüssigen Bemerkungen mit welchen er seine Thätigkeit im Reichsrat und Landtag, seine „reinen Hände“ u.s.f. selbst anpreist, sowie mancher andern nicht zur Sache gehörigen Auslassungen und Entstellungen, und beachten wir bloß jene Punkte welche sich bloß unmittelbar und direkt auf den vorliegenden Fall beziehen, so sehen wir, daß er alles das selbst eingesteht, was ihn als einen riesigen Agitator gegen Herrn Josef Werndl, gegen die Waffenfabrik und gegen das Wol der Stadt selbst, das mit dem Floriren der Waffenfabrik in untrennbarem Zusammenhange steht, erscheinen läßt. Herr Zeilberger gibt zu, daß er ein eifriger Leser des Freien österreichischen Journals, welches
zur Kenntnis des Gemeindera- tes gebracht worden ist. Entkleiden wie die Erklärung der Herrn Zeilberger aller jener überflüssigen Bemerkungen mit welchen er seine Thätig- keit im Reichsrat und Land- tag, seine „reinen Hände“ u.s.f. selbst anpreist, sowie mancher andern nicht zur Sache gehörigen Auslassungen und Entstellungen, und beachten wir bloß jene Punkte welche sich bloß unmittelbar und direkt auf den vorlie- genden Fall beziehen, so sehen wir, daß er alles das selbst eingesteht, was ihn als einen riesigen Agitator gegen Herrn Josef Werndl, gegen die Waffen- fabrik und gegen das Wol der Stadt selbst, das mit dem Floriren der Waffenfabrik in untrenn- barem Zusammenhange steht, erscheinen läßt. Herr Zeilberger gibt zu, daß er ein eifriger Leser des Freien österreichischen Journals, welches
wie bekannt wiederholt Artikel gegen die Waffenfabrik und Herrn Josef Werndl brachte war, und daß er hienach die Tendenzen des Redakteurs dieser Zeitschrift d.i. des Herrn Auer vollkommen genau gekannt hat. Es gibt zu, daß er es war der diesen Auer für die Redak- tion der in Steyr neu zu grün- denden konservativen Zeitung engagirt hat, jener Zeitung, welche gleich nach den ersten Nummern einen sensationellen Ausfall gegen die Waffenfabrik machte, der selbstverständlich nur ein Fühler und der beginnende Versuch eines freilich gleich anfänglich sich als unmöglich darstellenden Kampfes gegen die Waffenfabrik sein sollte. Diesen Auer, dessen Tendenzen und Absichten ihm als fleißigen Leser und Pränu- meranten des österreichischen Journals, das in seinen Loka- litäten öffentlich auflag, sattsam bekannt waren, hat Herr Zeil- berger
wie bekannt wiederholt Artikel gegen die Waffenfabrik und Herrn Josef Werndl brachte war, und daß er hienach die Tendenzen des Redakteurs dieser Zeitschrift d.i. des Herrn Auer vollkommen genau gekannt hat. Es gibt zu, daß er es war der diesen Auer für die Redaktion der in Steyr neu zu gründenden konservativen Zeitung engagirt hat, jener Zeitung, welche gleich nach den ersten Nummern einen sensationellen Ausfall gegen die Waffenfabrik machte, der selbstverständlich nur ein Fühler und der beginnende Versuch eines freilich gleich anfänglich sich als unmöglich darstellenden Kampfes gegen die Waffenfabrik sein sollte. Diesen Auer, dessen Tendenzen und Absichten ihm als fleißigen Leser und Pränumeranten des österreichischen Journals, das in seinen Lokalitäten öffentlich auflag, sattsam bekannt waren, hat Herr Zeilberger
weiters, wie er selbst zugesteht, in den hiesigen konservativen Kreisen eingeführt und ihm die Unterstützung dieser Partei zugesichert. Etwas anderes wurde auch in Auers Brief nicht behauptet und Herren Zeilbergers versuchte Rechtfertigung ist daher nichts anderes als ein unfreiwilliges Geständnis seiner ihn zum Vertreter dieser Stadt nicht befähigenden Gesinnungsweise. Dieses Eingeständnis erscheint übrigens durch seinen vorliegenden Originalbrief erhärtet, in welchem er ausdrücklich bekennt, daß ihm die Tendenz des ihm sehr werten Blattes außerordentlich gefalle, um es ist daher nur eine leere Ausflucht, wenn er behauptet, er habe in seinem Brief nur im allgemeinen die gegen den Schwindel, gerichtete Schreibweise Auers gelobt, eine Ausflucht, deren Haltlosigkeit sich durch einen einfachen Vergleich
weiters, wie er selbst zugesteht, in den hiesigen konservativen Kreisen eingeführt und ihm die Unterstützung dieser Par- tei zugesichert. Etwas anderes wurde auch in Auers Brief nicht behauptet und Herren Zeilbergers versuchte Rechtferti- gung ist daher nichts anderes als ein unfreiwilliges Ge- ständnis seiner ihn zum Vertreter dieser Stadt nicht be- fähigenden Gesinnungsweise. Dieses Eingeständnis erscheint übrigens durch seinen vor- liegenden Originalbrief erhärtet, in welchem er ausdrücklich bekennt, daß ihm die Tendenz des ihm sehr werten Blattes außerordentlich gefalle, um es ist daher nur eine leere Ausflucht, wenn er behauptet, er habe in seinem Brief nur im allgemeinen die gegen den Schwindel, gerichtete Schreib- weise Auers gelobt, eine Aus- flucht, deren Haltlosigkeit sich durch einen einfachen Vergleich
des Datums seines Briefes und jener Nummer der Zeitschrift erweist, welcher den nach seiner eigenen Angabe be- sonders viel Aufsehen verur- sachenden Artikel gegen die Waffenfabrik enthält. So stellt sich die ganze Erklä- rung des Herrn Zeilberger wenn sie an der Hand der That- sachen und der vorliegen- den Beweise gesucht wird, gerade als ein neuer Beweis für das heraus, was in der erwähnten Gemeinderatssitzung gegen ihn vorgebracht wur- de. Es ist daher Herrn Zeil- berger in keiner Weise gelun- gen und kann ihm über- haupt bei den vorhandenen evidenten Beweisen nie gelingen, seine feindselige Haltung gegen Stadt und Gemeinde zu rechtfertigen und wir unterzeichnete sehen uns daher nicht in der Lage, mit Herrn Zeilberger an einem Tische für das Wol der Stadt, dem
des Datums seines Briefes und jener Nummer der Zeitschrift erweist, welcher den nach seiner eigenen Angabe besonders viel Aufsehen verursachenden Artikel gegen die Waffenfabrik enthält. So stellt sich die ganze Erklärung des Herrn Zeilberger wenn sie an der Hand der Thatsachen und der vorliegenden Beweise gesucht wird, gerade als ein neuer Beweis für das heraus, was in der erwähnten Gemeinderatssitzung gegen ihn vorgebracht wurde. Es ist daher Herrn Zeilberger in keiner Weise gelungen und kann ihm überhaupt bei den vorhandenen evidenten Beweisen nie gelingen, seine feindselige Haltung gegen Stadt und Gemeinde zu rechtfertigen und wir unterzeichnete sehen uns daher nicht in der Lage, mit Herrn Zeilberger an einem Tische für das Wol der Stadt, dem
er so feindselig entgegenarbeitet, zu beraten. Wir erklären daher hiemit, daß für den Fall als Herr Zeilberger angesichts dieser Sachlage nicht selbst sein Mandat als Gemeinderat zurücklegt, wir von nun an in keiner Gemeinderatssitzung erscheinen und so lange unser Mandat nicht ausüben werden, bis er nicht von dieser Stelle zurücktritt, ein Schritt, den er, nur folgen dem gewöhnlichen Anstandsgefühl schon damals hätte thun sollen, als unser um die Stadt so hochverdienter Bürger und langjähriger Gemeinderat Herr Josef Werndl seinetwegen zurücktreten zu müssen erklärte. Zugleich ersuchen wir den Herrn Vorsitzenden, durch namentliche Abstimmung sicher zu stellen, welche der Herren Mitglieder des Gemeinderates sich dieser unserer Erklärung anschließen. Steyr, 21. April 1876.
er so feindselig entgegenar- beitet, zu beraten. Wir erklären daher hiemit, daß für den Fall als Herr Zeilberger angesichts dieser Sachlage nicht selbst sein Mandat als Gemeinderat zu- rücklegt, wir von nun an in keiner Gemeinderatssit- zung erscheinen und so lange unser Mandat nicht ausüben werden, bis er nicht von dieser Stelle zurücktritt, ein Schritt, den er, nur fol- gen dem gewöhnlichen An- standsgefühl schon damals hät- te thun sollen, als unser um die Stadt so hochverdienter Bürger und langjähriger Ge- meinderat Herr Josef Werndl seinetwegen zurücktreten zu müssen erklärte. Zugleich ersuchen wir den Herrn Vorsitzenden, durch na- mentliche Abstimmung sicher zu stellen, welche der Herren Mitglieder des Gemeinderates sich dieser unserer Erklärung anschließen. Steyr, 21. April 1876.
G.R. Peyrl, der wiederholt das Wort ergreift, gibt der Mei- nung Ausdruck, daß bei dem Umstande, als Herr Zeilberger, wie allgemein bekannt bis zum vorgestrigen Tag bettlägrig und daher nicht im Stande ge- wesen sei, seine weiteren Schritte zu machen und nur vorläufig den erwähnten Ar- tikel in die Steyrer Zeitung eingesendet habe, derselbe ganz gewiß sich noch weiter recht- fertigen werde, weil er dieses schon sich selbst schuldig und er sonst überhaupt als Gemeinderat nicht haltbar sei. Man könne aber nicht verlangen, daß er unter 2-3 Tagen schon seine gerichtlichen Schritte mache. Mit dieser von G.R. Pointner beantragten Erklä- rung werde wieder ein neuer Schnitt beantragt, ob- wol über die fragliche Ange- legenheit schon in der Bespre- chung der Gemeinderäte
G.R. Peyrl, der wiederholt das Wort ergreift, gibt der Meinung Ausdruck, daß bei dem Umstande, als Herr Zeilberger, wie allgemein bekannt bis zum vorgestrigen Tag bettlägrig und daher nicht im Stande gewesen sei, seine weiteren Schritte zu machen und nur vorläufig den erwähnten Artikel in die Steyrer Zeitung eingesendet habe, derselbe ganz gewiß sich noch weiter rechtfertigen werde, weil er dieses schon sich selbst schuldig und er sonst überhaupt als Gemeinderat nicht haltbar sei. Man könne aber nicht verlangen, daß er unter 2-3 Tagen schon seine gerichtlichen Schritte mache. Mit dieser von G.R. Pointner beantragten Erklärung werde wieder ein neuer Schnitt beantragt, obwol über die fragliche Angelegenheit schon in der Besprechung der Gemeinderäte
vom 19. d.M. ein Beschluß gefaßt worden sei, bei dem es nach seiner Meinung zu verbleiben hätte, daher vorderhand nichts weiter zu veranlassen wäre, als die in der erwähnten Besprechung beschlossene Erklärung dem Herrn Zeilberger zuzusenden und dessen Antwort abzuwarten; er zweifle nicht, daß Herr Zeilberger sich dann genügend rechtfertigen werde damit, als die 21 Gemeinderäte ausgesprochen hätten, sie wünschten, daß er bis dahin vom Ratstische ferne bleiben möge und daß sie daher durch seine Gegenwart nicht belästigt, würden, sei vorläufig genug geschehen; man müsse auch auf seine Familie Rücksicht nehmen. G.R. Pointner erwiedert, daß Herr Zeilberger in seinem Eingesendet in keiner Weise sich ausspreche, ob das seine endgültige Rechtfertigung sein solle. Bei Übergabe seines vorliegenden
vom 19. d.M. ein Beschluß ge- faßt worden sei, bei dem es nach seiner Meinung zu ver- bleiben hätte, daher vorderhand nichts weiter zu veranlassen wäre, als die in der erwähn- ten Besprechung beschlossene Erklä- rung dem Herrn Zeilberger zuzusenden und dessen Ant- wort abzuwarten; er zweifle nicht, daß Herr Zeilberger sich dann genügend rechtfertigen werde damit, als die 21 Ge- meinderäte ausgesprochen hätten, sie wünschten, daß er bis dahin vom Ratstische ferne bleiben möge und daß sie daher durch seine Gegenwart nicht belästigt, würden, sei vorläufig ge- nug geschehen; man müsse auch auf seine Familie Rück- sicht nehmen. G.R. Pointner erwiedert, daß Herr Zeilberger in seinem Ein- gesendet in keiner Weise sich ausspreche, ob das seine endgül- tige Rechtfertigung sein solle. Bei Übergabe seines vorliegen- den
Urlaubsgesuches hätte derselbe als Gemeinderat die Verpflichtung gehabt zu erklären, daß er ge- genüber dem Gemeinderate bin- nen der und jener Frist die zu seiner Rechtfertigung nötigen Schritte machen werde. Das habe er aber nicht gethan. G.R. Huber bemerkt, daß Herr Zeilberger verpflichtet gewesen wäre, seine Rechtfertigung wenigstens ebenso an den Gemeindet zu richten, als er dieses an die Steyrer Zeitung getan habe. G.R. Ploberger gibt der Verwunde- rung Ausdruck, daß G.R. Peyrl sich gar so sehr zum Anwalt des Herrn Zeilberger mache, wozu nach seiner Ansicht kein Grund vorliege. G.R. Wickhoff weist darauf hin, daß der Gemeinderat auch andere Rücksichten zu beobachten habe und das sei gegen Herrn Josef Werndl. Demselben sei bis zur Stunde noch keine Genug- thuung von Seite des Gemein-
Urlaubsgesuches hätte derselbe als Gemeinderat die Verpflichtung gehabt zu erklären, daß er gegenüber dem Gemeinderate binnen der und jener Frist die zu seiner Rechtfertigung nötigen Schritte machen werde. Das habe er aber nicht gethan. G.R. Huber bemerkt, daß Herr Zeilberger verpflichtet gewesen wäre, seine Rechtfertigung wenigstens ebenso an den Gemeindet zu richten, als er dieses an die Steyrer Zeitung getan habe. G.R. Ploberger gibt der Verwunderung Ausdruck, daß G.R. Peyrl sich gar so sehr zum Anwalt des Herrn Zeilberger mache, wozu nach seiner Ansicht kein Grund vorliege. G.R. Wickhoff weist darauf hin, daß der Gemeinderat auch andere Rücksichten zu beobachten habe und das sei gegen Herrn Josef Werndl. Demselben sei bis zur Stunde noch keine Genugthuung von Seite des Gemein-
derates geworden. Als Herr Josef Werndl durch das in der Sitzung vom 9. April verlesene Schreiben seine Demission als Gemeinderat gegeben habe, hatte Herr Zeilberger, wenn er ein Anstandsgefühl gehabt hätte, sagen müssen: wenn der erste Bürger von Steyr, dem die Stadt so viel verdankt und der sich um dieselbe so reiche Verdienste erworben hat, wenn der erklärt, neben mir sein Mandat nicht ausieben zu können, so bleibt mir nichts anderes übrig, als daß ich selbst auf mein Mandat verzichte. Das habe Herr Zeilberger nicht gethan und der Gemeinderat sei daher dem Herrn Josef Werndl, der unter solchen Umständen aus dem Gemeinderate habe scheiden müssen, eine Genugthuung schuldig. G.R. Peyrl bemerkt, daß in der am 19. beschlossenen Erklärung ohnehin ausdrücklich der Wunsch ausgesprochen worden sei, Herr
derates geworden. Als Herr Josef Werndl durch das in der Sitzung vom 9. April verlesene Schreiben seine Demission als Gemeinderat gegeben habe, hatte Herr Zeilberger, wenn er ein Anstandsgefühl gehabt hätte, sagen müssen: wenn der erste Bürger von Steyr, dem die Stadt so viel verdankt und der sich um dieselbe so reiche Verdienste erworben hat, wenn der erklärt, neben mir sein Mandat nicht ausieben zu kön- nen, so bleibt mir nichts an- deres übrig, als daß ich selbst auf mein Mandat verzichte. Das habe Herr Zeilberger nicht gethan und der Gemeinderat sei daher dem Herrn Josef Werndl, der unter solchen Umständen aus dem Gemeinderate habe scheiden müssen, eine Genug- thuung schuldig. G.R. Peyrl bemerkt, daß in der am 19. beschlossenen Erklärung ohne- hin ausdrücklich der Wunsch aus- gesprochen worden sei, Herr
Zeilberger möge bis zu seiner Rechtfertigung vom Ratstische ferne bleiben; worüber G.R. Pointner bemerkt, daß dieses nicht richtig sei und zu Beweis dessen, den Schluß- satz der Erklärung verliest, wo- nach Herr Zeilberger zur Recht- fertigung oder Zurücklegung seines Mandates aufgefordert worden sei. Unter lebhaften Protest der Versamm- lung und des Vorsitzenden äus sert sich G.R. Peyrl, als ob der Wortlaut der bei der erwähn- ten Besprechung beschlossenen Er- klärung damals anders als heu- te verlesen worden wäre. G.R. Bichler stellt den Antrag, die Angelegenheit bis zur näch- sten Sitzung zu vertagen, um dem Herrn Zeilberger die Mög- lichkeit einer weiteren Ver- teidigung zu geben. Habe er sich bis dahin nicht genügend gerechtfertigt, so könne der Gemeinderat, dann seine wei- teren Schritte thun.
Zeilberger möge bis zu seiner Rechtfertigung vom Ratstische ferne bleiben; worüber G.R. Pointner bemerkt, daß dieses nicht richtig sei und zu Beweis dessen, den Schlußsatz der Erklärung verliest, wonach Herr Zeilberger zur Rechtfertigung oder Zurücklegung seines Mandates aufgefordert worden sei. Unter lebhaften Protest der Versammlung und des Vorsitzenden äus sert sich G.R. Peyrl, als ob der Wortlaut der bei der erwähnten Besprechung beschlossenen Erklärung damals anders als heute verlesen worden wäre. G.R. Bichler stellt den Antrag, die Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung zu vertagen, um dem Herrn Zeilberger die Möglichkeit einer weiteren Verteidigung zu geben. Habe er sich bis dahin nicht genügend gerechtfertigt, so könne der Gemeinderat, dann seine weiteren Schritte thun.
G.R. Moser erwiedert, daß, wenn er in einer solchen Tage wäre, wie Herr Zeilberger und er fühle sich der gegen sich vorliegenden Vorwürfe unschuldig, so würde er schleunigst gegenüber seinen Mitbürgern sich stichhältig zu rechtfertigen versuchen und alle Hebel hiezu in Bewegung setzen. Herr Zeilberger hab aber das nicht gethan. G.R. Peyrl bemerkt, daß er in einer solchen Lage sich einen Advokaten zum Bette würde haben holen lassen, um alle möglichen Schritte einzuleiten; übrigens glaube er, daß die Handlungsweise des Herrn Zeilberger eher als eine Unwissenheit denn als eine Bosheit zu bezeichnen sei. Er versucht, dann noch weitere Auseinandersetzungen zu machen, worüber der Vorsitzende bei mehrseitigen Zuruf auf Abstimmung den G.R. Peyrl auf § 12 der Ge-
G.R. Moser erwiedert, daß, wenn er in einer solchen Tage wäre, wie Herr Zeilberger und er fühle sich der gegen sich vorlie- genden Vorwürfe unschul- dig, so würde er schleunigst gegenüber seinen Mitbür- gern sich stichhältig zu recht- fertigen versuchen und alle Hebel hiezu in Bewegung set- zen. Herr Zeilberger hab aber das nicht gethan. G.R. Peyrl bemerkt, daß er in einer solchen Lage sich einen Advokaten zum Bette würde haben holen lassen, um alle möglichen Schritte einzuleiten; übrigens glaube er, daß die Handlungsweise des Herrn Zeilberger eher als eine Unwis- senheit denn als eine Bosheit zu bezeichnen sei. Er versucht, dann noch wei- tere Auseinandersetzungen zu machen, worüber der Vor- sitzende bei mehrseitigen Zu- ruf auf Abstimmung den G.R. Peyrl auf § 12 der Ge-
schäfts-Ordnung verweist, wo- nach ein G.R. in einer An- gelegenheit zweimal spre- chen könne, während er das Wort schon zahl- reiche Male ergriffen habe. Er ertheilt sohin dem Bericht- erstatter das Schlußwort. G.R. Pointner erklärt sich ge- gen den Vertagungsantrag des G.R. Bichler, da er nicht gehörig begründet sei. Da um so weniger als sein Antrag wol überlegt und die Verhältnisse klar seien und durch eine Vertagung nichts anderes als eine zu nichts führende Verschleppung erzielt werde. Er verliest sohin nochmals den Schluß- satz der beantragten Erklä- rung und ersucht um na- mentliche Abstimmung. Der Vorsitzende bringt hierauf zuerst den Antrag des G.R. Bichler auf Vertagung der Beschlußfassung zur nament- lichen Abstimmung und
schäfts-Ordnung verweist, wonach ein G.R. in einer Angelegenheit zweimal sprechen könne, während er das Wort schon zahlreiche Male ergriffen habe. Er ertheilt sohin dem Berichterstatter das Schlußwort. G.R. Pointner erklärt sich gegen den Vertagungsantrag des G.R. Bichler, da er nicht gehörig begründet sei. Da um so weniger als sein Antrag wol überlegt und die Verhältnisse klar seien und durch eine Vertagung nichts anderes als eine zu nichts führende Verschleppung erzielt werde. Er verliest sohin nochmals den Schlußsatz der beantragten Erklärung und ersucht um namentliche Abstimmung. Der Vorsitzende bringt hierauf zuerst den Antrag des G.R. Bichler auf Vertagung der Beschlußfassung zur namentlichen Abstimmung und
stimmen für die Vertagung mit ja die Gemeinderäte Aufischer, Bichler, Breslmayr, Ecker Haller, Carl von Jäger Lintl, Peyrl. Gegen die Vertagung mit Nein die Gemeindete Edelbauer Gründler, Huber, Moser Ploberger, Pointer, Putz, Schachinger, Tomitz, Wickhof. Der Vertagungsantrag erscheint sohin mit 8 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Sohin wird der Antrag des G.R. Pointner auf Abgabe der verlesenen Erklärung und Unterfertigung derselben zur namentlichen Abstimmung gebracht und stimmen sämmtliche anwesende Gemeinderäte über erfolgten Aufruf mit ja, wonach dieser Antrag mit Stimmeneinhelligkeit angenommen erscheint. Hierauf wird die Erklärung von sämmtlichen anwesenden
stimmen für die Vertagung mit ja die Gemeinderäte Aufischer, Bichler, Breslmayr, Ecker Haller, Carl von Jäger Lintl, Peyrl. Gegen die Vertagung mit Nein die Gemeindete Edelbauer Gründler, Huber, Moser Ploberger, Pointer, Putz, Schachinger, Tomitz, Wickhof. Der Vertagungsantrag erscheint sohin mit 8 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Sohin wird der Antrag des G.R. Pointner auf Abgabe der verlesenen Erklärung und Unterfertigung derselben zur namentlichen Abstimmung gebracht und stimmen sämmtliche anwesende Ge- meinderäte über erfolgten Aufruf mit ja, wonach die- ser Antrag mit Stimmenein- helligkeit angenommen erscheint. Hierauf wird die Erklärung von sämmtlichen anwesenden
Gemeinderäten unterschrieben. Vor Übergang zur Tages Ordnung erbittet sich noch G. P. Büchler das Wort und bemerkt: In dem bei der Gemeinderatssitzung vom 9. April verlesene Schreiben des Herrn Auer kommt nach- stehender Passus, vor (Liest) (Nach der Einleitung) „Da mich keine, wie immer Namen habende Pflichten der Rück- sichtsname gegenüber jener Partei in Steyr binden, de- ren höchster Ehrgeiz in dem Besterben gipfelt, bei feier- lichen Anläßen in möglichst phantasievoll combinirter Uniform zu prunken, und sich ab und zu von jungen unerfahrenen Leuten die hinwiederum von anderer Seite abhängig wirken, am Gängelbande führen zu lassen; ja schließ- lich gestehe ich es unum- wunden ein, daß nicht nur keine Pflichten mich an diese soeben tangirte
Gemeinderäten unterschrieben. Vor Übergang zur Tages Ordnung erbittet sich noch G. P. Büchler das Wort und bemerkt: In dem bei der Gemeinderatssitzung vom 9. April verlesene Schreiben des Herrn Auer kommt nachstehender Passus, vor (Liest) (Nach der Einleitung) „Da mich keine, wie immer Namen habende Pflichten der Rücksichtsname gegenüber jener Partei in Steyr binden, deren höchster Ehrgeiz in dem Besterben gipfelt, bei feierlichen Anläßen in möglichst phantasievoll combinirter Uniform zu prunken, und sich ab und zu von jungen unerfahrenen Leuten die hinwiederum von anderer Seite abhängig wirken, am Gängelbande führen zu lassen; ja schließlich gestehe ich es unumwunden ein, daß nicht nur keine Pflichten mich an diese soeben tangirte
Partei binden, sondern daß im Gegentheile von dieser Seite in wahrhaft virtuoser Weise alles aufgeboten wurde, um mich so recht das Verfehlten meines Beginnen erkennen zu lassen.“ In diesem Satze des Briefes, der am Ratstische verlesen wurde, kann nur das Bürgerkorps von Steyr gemeint sein, welches Herr Auer hiemit lächerlich zu machen sucht und das gleichsam beschuldigt wird, als habe das selbe im Einverständnis mit ihm gegen Herrn Josef Werndl gehandelt. Ich kann im Namen des Korps nur meinem Bedauern Ausdruck geben, daß man eine Corporation welche aus lauter hiesigen ehrlichen steuerzahlenden Bürgern besteht und das von Seiner Majestät dem Kaiser selbst anerkannt ist, lächerlich zu machen sucht, um so mehr als diese Corporation die Gemeinde gewiß in keiner
Partei binden, sondern daß im Gegentheile von dieser Seite in wahrhaft virtuoser Weise alles aufgeboten wurde, um mich so recht das Ver- fehlten meines Beginnen erkennen zu lassen.“ In die- sem Satze des Briefes, der am Rats- tische verlesen wurde, kann nur das Bürgerkorps von Steyr gemeint sein, welches Herr Auer hiemit lächerlich zu ma- chen sucht und das gleichsam beschuldigt wird, als habe das selbe im Einverständnis mit ihm gegen Herrn Josef Werndl gehandelt. Ich kann im Namen des Korps nur meinem Bedauern Ausdruck geben, daß man eine Corpo- ration welche aus lauter hiesigen ehrlichen steuerzahlenden Bürgern besteht und das von Seiner Majestät dem Kaiser selbst anerkannt ist, lächerlich zu machen sucht, um so mehr als diese Corporation die Gemeinde gewiß in keiner
Weise geschädigt hat. Entschie- den aber muß ich zurück- weisen, daß das Bürgerkorps je den Herrn Josef Werndl oder die Waffenfabrik zu schä- digen beabsichtigt habe. Wei- ter muß ich noch konstatiren daß das Bürgerkorps mit Herrn Auer nie in geringsten Ver- kehr getreten ist, und daß es als solches jedem Parteihader ferne steht. Dieses erlaube ich mir gegenüber den An- griffen des Herrn Auer im Namen des Korps zu dessen Rechtfertigung zu bemerken. Hierauf wird zur Tagesord- nung übergegangen. I. Section 1. G.R. Pointner referirt über die Zuschrift der Gemeinde- Vorstehung Steyr, mit welcher dieselbe mitteilt, daß sie um Ertheilung der Conzession zur Abhaltung eines Wochen- marktes, am Samstag einer jeden Woche eingeschnitten sei und mit Beziehung hie- rauf
Weise geschädigt hat. Entschieden aber muß ich zurückweisen, daß das Bürgerkorps je den Herrn Josef Werndl oder die Waffenfabrik zu schädigen beabsichtigt habe. Weiter muß ich noch konstatiren daß das Bürgerkorps mit Herrn Auer nie in geringsten Verkehr getreten ist, und daß es als solches jedem Parteihader ferne steht. Dieses erlaube ich mir gegenüber den Angriffen des Herrn Auer im Namen des Korps zu dessen Rechtfertigung zu bemerken. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section 1. G.R. Pointner referirt über die Zuschrift der GemeindeVorstehung Steyr, mit welcher dieselbe mitteilt, daß sie um Ertheilung der Conzession zur Abhaltung eines Wochenmarktes, am Samstag einer jeden Woche eingeschnitten sei und mit Beziehung hierauf
ersucht bekannt zu geben, ob seitens der Gemeinde Steyr hingegen ein Bedenken obwaltet. Indem Referent bemerkt, daß der Gemeinde Steyr nach den Allerhöchsten Privilegien 3 Wochenmarktstage, nemlich Montag, Donnerstag und Samstag eingeräumt seien von denen jedoch nur der Wochenmarkt am Donnerstag von besonderer Bedeutung sei, stellt er namens der Sektion den Antrag bei dem Umstande, als durch die Eröffnung eines Wochenmarktes in Steyr am Samstag die Gemeinde Steyr nicht geschädigt werde, hiegegen keine Einwendungen zu erheben. Wird angenommen. — Z. 2543. 2. Derselbe referirt über das Gesuch des Herrn Josef Huber, Pächter des Hauses No 266 in Wieserfeld um Aufname in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und stellt nach Verlesung des Gesuches unter
ersucht bekannt zu geben, ob sei- tens der Gemeinde Steyr hinge- gen ein Bedenken obwaltet. Indem Referent bemerkt, daß der Gemeinde Steyr nach den Allerhöchsten Privilegien 3 Wo- chenmarktstage, nemlich Mon- tag, Donnerstag und Samstag eingeräumt seien von denen jedoch nur der Wochenmarkt am Donnerstag von besonderer Bedeutung sei, stellt er namens der Sektion den Antrag bei dem Umstande, als durch die Eröffnung eines Wochenmark- tes in Steyr am Samstag die Gemeinde Steyr nicht geschädigt werde, hiegegen keine Einwendungen zu erheben. Wird angenommen. — Z. 2543. 2. Derselbe referirt über das Gesuch des Herrn Josef Huber, Pächter des Hauses No 266 in Wieserfeld um Aufname in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und stellt nach Ver- lesung des Gesuches unter
Hinweis darauf, daß keine besonderen Gründe für Ge- währung dieses Ansuchens vorliegen, namens der Sek- tion den Antrag auf Abwei¬ sung des Gesuches. Wird an- genommen. — Z. 3090. 3. Derselbe referirt über die Besetzung der Feuerwächter- stelle am Stadtpfarrthurme. Indem er anführt, daß 9 Ge- suche eingelaufen seien, von denen eines jedoch als ver- spätet eingelangt, überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden könne, bemerkt er, daß nach der Ausschrei- bung auf diese Stelle jene Bewerber vorzugsweise zu berücksichtigen seien, welche in Steyr heimatsberechtigt und zufolge Wunsch des Stadt- pfarramtes katolischer Religion seien. Nach Bekannt- gabe der Namen und Verhält- nisse der Gesuchsteller verliest Referent das Gesuch des Herrn Ignatz Maischhofer und
Hinweis darauf, daß keine besonderen Gründe für Gewährung dieses Ansuchens vorliegen, namens der Sektion den Antrag auf Abwei¬ sung des Gesuches. Wird angenommen. — Z. 3090. 3. Derselbe referirt über die Besetzung der Feuerwächterstelle am Stadtpfarrthurme. Indem er anführt, daß 9 Gesuche eingelaufen seien, von denen eines jedoch als verspätet eingelangt, überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden könne, bemerkt er, daß nach der Ausschreibung auf diese Stelle jene Bewerber vorzugsweise zu berücksichtigen seien, welche in Steyr heimatsberechtigt und zufolge Wunsch des Stadtpfarramtes katolischer Religion seien. Nach Bekanntgabe der Namen und Verhältnisse der Gesuchsteller verliest Referent das Gesuch des Herrn Ignatz Maischhofer und
stellt namens der Sektion den Antrag die erledigte Feuerwächterstelle diesem zu verleihen. Beschluß nach Antrag. — Z. 3124. II. Section 4. G.R. Huber referirt über den Bericht des städt. Cassaamtes über die Cassagebarung im Monat März, wonach sich die Einnamen in diesem Monat auf 6788 fl 65 1/2 und die Ausgaben auf 7243 fl 1 1/2 xr beliefen. Wird nach erfolgter Bemerkung des Referenten, daß das Cassa Journal durch G.R. Edelbauer und ihn geprüft und richtig befunden worden sei, zur Kenntnis genommen. — Z. 3605. 5. Derselbe referirt über das Gesuch der Frau Susanna Mayr gewesene Feuerwächterin am Stadtpfarrthurm um Vergütung des ihr durch den Brand in der Thurmwächterwohnung zugegangenen Schadens und stellt nach Verlesung des Gesuches
stellt namens der Sektion den Antrag die erledigte Feuer- wächterstelle diesem zu ver- leihen. Beschluß nach Antrag. — Z. 3124. II. Section 4. G.R. Huber referirt über den Bericht des städt. Cassaamtes über die Cassagebarung im Monat März, wonach sich die Einnamen in diesem Monat auf 6788 fl 65 1/2 und die Ausgaben auf 7243 fl 1 1/2 xr beliefen. Wird nach erfolg- ter Bemerkung des Referenten, daß das Cassa Journal durch G.R. Edelbauer und ihn geprüft und richtig befunden worden sei, zur Kenntnis genommen. — Z. 3605. 5. Derselbe referirt über das Ge- such der Frau Susanna Mayr gewesene Feuerwächterin am Stadtpfarrthurm um Vergü- tung des ihr durch den Brand in der Thurmwächterwohnung zugegangenen Schadens und stellt nach Verlesung des Gesuches
und des von der Gesuchstelle- rin beigelegten Verzeichnisses ihrer angeblich zu Grunde ge- gangenen Affekten namens der Sektion den Antrag, bei dem Umstande, als selbe ohne- hin ihren ganzen früheren Ge- halt als Gnadengabe beziehe, und überdies von der Gemein- de schon 50 fl als Entschädigung erhalten habe, deren Gesuch abzu- weisen. — Angenommen. — Z. 3034. 6. Derselbe referirt über die Ein- gabe des Gendarmerie Posten- Commandos und des k.k. Be- zirksfeldwebels, wegen Was- serbeschaffung für das Neu- thorgebäude und Bestellung einer Wäschrolle. Nachdem er hiezu die vorliegenden Eingaben, sowie ein mit Herrn Carl Wittigschläger aufgenommenes Protokoll verliest, in welchem sich der- selbe für die Benützung seines Brunnens und der Wäschrolle seitens der Genannten eine
und des von der Gesuchstellerin beigelegten Verzeichnisses ihrer angeblich zu Grunde gegangenen Affekten namens der Sektion den Antrag, bei dem Umstande, als selbe ohnehin ihren ganzen früheren Gehalt als Gnadengabe beziehe, und überdies von der Gemeinde schon 50 fl als Entschädigung erhalten habe, deren Gesuch abzuweisen. — Angenommen. — Z. 3034. 6. Derselbe referirt über die Eingabe des Gendarmerie PostenCommandos und des k.k. Bezirksfeldwebels, wegen Wasserbeschaffung für das Neuthorgebäude und Bestellung einer Wäschrolle. Nachdem er hiezu die vorliegenden Eingaben, sowie ein mit Herrn Carl Wittigschläger aufgenommenes Protokoll verliest, in welchem sich derselbe für die Benützung seines Brunnens und der Wäschrolle seitens der Genannten eine
jährliche Entschädigung von je 10 fl zusammen 20 fl bedingt, stellt er namens der Sektion den Antrag, es sei der Herr Bürgermeister zu ersuchen behufs Schlichtung dieser Angelegenheit mit den betreffenden Parteien, die Verhandlungen zu pflegen. G.R. Moser erklärt sich mit dem Sektions-Antrag nicht einverstanden, da nach seinem Wissen im Neuthorgebäude ohnehin ein Brunnen bestehe, welcher nötigenfalls in Stand gesetzt werden könne; eine Ausgabe von jährlich 20 fl repräsentire ein Kapital von 400 fl, ein Betrag, der durch diese Herstellung auf keinen Falle erfordert würde. G.R. Haller verweist auf einen ähnlichen im Exjesuitengebäude vorgekommenen Fall, nach welchem ein noch schlechterer Brunnen durch häufige Benutzung seither
jährliche Entschädigung von je 10 fl zusammen 20 fl bedingt, stellt er namens der Sektion den Antrag, es sei der Herr Bürgermeister zu ersuchen behufs Schlichtung dieser An- gelegenheit mit den betref- fenden Parteien, die Ver- handlungen zu pflegen. G.R. Moser erklärt sich mit dem Sektions-Antrag nicht einver- standen, da nach seinem Wissen im Neuthorgebäude ohnehin ein Brunnen bestehe, welcher nötigenfalls in Stand gesetzt werden könne; eine Ausgabe von jährlich 20 fl repräsentire ein Ka- pital von 400 fl, ein Betrag, der durch diese Herstellung auf keinen Falle erfordert würde. G.R. Haller verweist auf einen ähnlichen im Exjesuitenge- bäude vorgekommenen Fall, nach welchem ein noch schlechterer Brunnen durch häufige Benutzung seither
ein ganz gutes Wasser gebe. G.R. Ploberger stellt den Antrag, es sei der Brunnen von der Gemeinde in Stand zusetzen, und eine Wäschrolle, wenn überhaupt nötig anzuschaffen, wodurch der Gemeinde eine jährlich wiederkehrende Aus- lage jedenfalls erspart werde. G.R. Tomitz erklärt sich bereit, eine Wäschrolle um den ei- genen Anschaffungspreis bei- zustellen. Der Antrag des G.R. Ploberger wird zum Beschluß erhoben und das Anerbieten des G.R. Tomitz dankend ange- nommen. — Z. 2059. 7. G.R. Huber verliest nachste- hende Zuschrift des hiesigen landwirtschaftlichen Bezirks- Vereins: — Wolgeborner Herr Bürgermeister! — Bei der am 25. Jänner d.J. abgehaltenen Generalversammlung des Land- wirtschaftsbezirksvereins Steyr wurde der Beschluß gefaßt, daß für die Vereinsmitglieder dieses
ein ganz gutes Wasser gebe. G.R. Ploberger stellt den Antrag, es sei der Brunnen von der Gemeinde in Stand zusetzen, und eine Wäschrolle, wenn überhaupt nötig anzuschaffen, wodurch der Gemeinde eine jährlich wiederkehrende Auslage jedenfalls erspart werde. G.R. Tomitz erklärt sich bereit, eine Wäschrolle um den eigenen Anschaffungspreis beizustellen. Der Antrag des G.R. Ploberger wird zum Beschluß erhoben und das Anerbieten des G.R. Tomitz dankend angenommen. — Z. 2059. 7. G.R. Huber verliest nachstehende Zuschrift des hiesigen landwirtschaftlichen BezirksVereins: — Wolgeborner Herr Bürgermeister! — Bei der am 25. Jänner d.J. abgehaltenen Generalversammlung des Landwirtschaftsbezirksvereins Steyr wurde der Beschluß gefaßt, daß für die Vereinsmitglieder dieses
Bezirkes eine Verlosung von landwirtschaftlichen Gegenständen im Jahre 1876 vorgenommen werde; zum Ankauf solcher Gegenstände wurden aus den Vereinsmitteln 1000 fl bewilligt; hiebei ist in Aussicht gestellt worden, daß vielleicht von Seite der löblichen Gemeindevertretung bei dieser Gelegenheit ein Volksfest veranlaßt werden dürfte, wenn nicht vom Gemeinderate eine landwirtschaftliche Ausstellung sogar beantragt würde; im letzteren Falle wurde der Ausschuß des Bezirksvereines ermächtigt, einen Beitrag von 1000 fl zu diesem Unternemen zu leisten. In Folge Sitzungsbeschlußes des Ausschußes beehre ich mich das Ansuchen zu stellen hierüber den Beschluß des löblichen Gemeinderates einzuholen, und denselben dem landwirtschaftlichen Bezirksvereins-
Bezirkes eine Verlosung von landwirtschaftlichen Gegen- ständen im Jahre 1876 vor- genommen werde; zum Ankauf solcher Gegenstände wurden aus den Vereins- mitteln 1000 fl bewilligt; hiebei ist in Aussicht gestellt worden, daß vielleicht von Seite der löblichen Gemein- devertretung bei dieser Ge- legenheit ein Volksfest ver- anlaßt werden dürfte, wenn nicht vom Gemeinderate eine landwirtschaftliche Ausstellung sogar beantragt würde; im letzteren Falle wurde der Ausschuß des Bezirksvereines ermächtigt, einen Beitrag von 1000 fl zu diesem Un- ternemen zu leisten. In Folge Sitzungsbeschlußes des Ausschußes beehre ich mich das Ansuchen zu stellen hierüber den Beschluß des löblichen Gemeinderates ein- zuholen, und denselben dem landwirtschaftlichen Bezirksver- eins-
Ausschuße gefälligst mittheilen zu wollen. Steyr, den 22. März 1876. — Kiderle m/p. Referent stellt namens der Sektion den Antrag, der Gemeinderat möge aus seiner Mitte und aus dem übrigen Bürgerstande ein Comite wählen, welches ein Programm zu entwer- fen habe, auf welche Weise und in welchen Tagen des Monats August oder September dieses Volksfest ab- zuhalten wäre. G.R. Wickhoff stellt den Zusatz- antrag, schon heute aus dem Gemeinderate 4 Mitglieder dieses Comites mit dem Bürgermeister als Vorsitzen- den zu wälen und das Comitee zu ermächtigen, sich durch andere Mitglieder aus der Bürgerschaft und aus dem landwirtschaftlichen Bezirksverein zu verstärken. Der Vorsitzende macht auf- merksam daß der landwirt- schaftliche
Ausschuße gefälligst mittheilen zu wollen. Steyr, den 22. März 1876. — Kiderle m/p. Referent stellt namens der Sektion den Antrag, der Gemeinderat möge aus seiner Mitte und aus dem übrigen Bürgerstande ein Comite wählen, welches ein Programm zu entwerfen habe, auf welche Weise und in welchen Tagen des Monats August oder September dieses Volksfest abzuhalten wäre. G.R. Wickhoff stellt den Zusatzantrag, schon heute aus dem Gemeinderate 4 Mitglieder dieses Comites mit dem Bürgermeister als Vorsitzenden zu wälen und das Comitee zu ermächtigen, sich durch andere Mitglieder aus der Bürgerschaft und aus dem landwirtschaftlichen Bezirksverein zu verstärken. Der Vorsitzende macht aufmerksam daß der landwirtschaftliche
Bezirksverein sich nur unter der Bedingung zu einer Beitragsleistung von 1000 fl bereit erklärt habe, wenn mit dem Volkes zugleich eine landwirtschaftliche Ausstellung verbunden werde, er ersucht daher sich darüber auszusprechen, ob nebst dem Volksfeste auch eine solche landwirtschaftliche Ausstellung abgehalten werden solle. Hierüber wird einstimmig beschlossen, die Abhaltung eines Volksfestes nebst einer landwirtschaftlichen Ausstellung zu veranstalten. In das Comité werden seitens des Gemeinderates mit Aklimation gewält, die Herren Gemeinderäte Huber, Karl von Jäger, Ploberger und Tomitz, welche die Mal auch anzunehmen erklären; zugleich wird von der Versammlung der Wunsch ausgesprochen, daß das Comite die Angelegenheit so rasch als möglich in
Bezirksverein sich nur unter der Bedingung zu einer Beitragsleistung von 1000 fl bereit erklärt habe, wenn mit dem Volkes zugleich eine landwirtschaftliche Aus- stellung verbunden werde, er ersucht daher sich darüber auszusprechen, ob nebst dem Volksfeste auch eine solche land- wirtschaftliche Ausstellung abgehalten werden solle. Hierüber wird einstimmig beschlossen, die Abhaltung eines Volksfestes nebst einer land- wirtschaftlichen Ausstellung zu veranstalten. In das Comité werden sei- tens des Gemeinderates mit Aklimation gewält, die Herren Gemeinderäte Huber, Karl von Jäger, Ploberger und Tomitz, welche die Mal auch anzunehmen erklären; zugleich wird von der Versammlung der Wunsch ausgesprochen, daß das Comite die Angelegen- heit so rasch als möglich in
die Hand nehmen und en- ergisch durchführen möge. — Z. 2882. III. Section 8. G.R. Breslmayr referirt über die Eingabe des Baumeisters Herrn Anton Plochberger mit welcher derselbe anläßlich der von ihm beabsichtigten Erbau- ung von 4 Wohnhäusern an der sogenannten Quergasse nächst dem Franz Josef Platz um eine Äußerung der Gemeinde nachsucht, ob sel- be bereit sei, die Quergasse um einen von ihm auf ein Jahr vorzusteckenden Kostenbetrag von 1200 fl zu kanalisiren, ihm diesfalls ei- nen Grund zur Strasse im Ausmasse von ca 178 Me- ter à 3 fl abzulösen, und ihm das Nutzwasser aus der Wasserleitung für diese neuen Häuser zu überlassen. Er stellt nach Verlesung dieser Eingabe namens der Sek- tion den Antrag, der löbl.
die Hand nehmen und energisch durchführen möge. — Z. 2882. III. Section 8. G.R. Breslmayr referirt über die Eingabe des Baumeisters Herrn Anton Plochberger mit welcher derselbe anläßlich der von ihm beabsichtigten Erbauung von 4 Wohnhäusern an der sogenannten Quergasse nächst dem Franz Josef Platz um eine Äußerung der Gemeinde nachsucht, ob selbe bereit sei, die Quergasse um einen von ihm auf ein Jahr vorzusteckenden Kostenbetrag von 1200 fl zu kanalisiren, ihm diesfalls einen Grund zur Strasse im Ausmasse von ca 178 Meter à 3 fl abzulösen, und ihm das Nutzwasser aus der Wasserleitung für diese neuen Häuser zu überlassen. Er stellt nach Verlesung dieser Eingabe namens der Sektion den Antrag, der löbl.
Gemeinderat wolle die von dem Bauwerber Herrn Anton Plochberger angesprochene Canalisirung der Quergasse am Franz Josef Platz genehmigen, und den Herrn Bürgermeister ersuchen, mit dem Baumeister Herrn Anton Plochberger sowol wegen Herstellung dieser Canalisirung als auch wegen der Grundabteilung zur Erbeiterung der Straße und der Überlassung des Nutzwassers aus der städtischen Wasserleitung in Unterhandlung zu treten, worüber seinerzeit dem Gemeinderate von dem Geschehenen Bericht zu erstatten sei. Der Vorsitzende gibt noch einige Aufklärungen und bemerkt insbesonders, daß betreffend den Bezug des Nutzwassers selbstverständlich Herr Plochberger die Zuleitung des Rohrstranges und Anzapfung
Gemeinderat wolle die von dem Bauwerber Herrn Anton Plochberger angespro- chene Canalisirung der Quer- gasse am Franz Josef Platz ge- nehmigen, und den Herrn Bürgermeister ersuchen, mit dem Baumeister Herrn Anton Plochberger sowol wegen Herstellung dieser Canalisirung als auch wegen der Grundabteilung zur Erbeiterung der Straße und der Überlassung des Nutzwassers aus der städti- schen Wasserleitung in Un- terhandlung zu treten, worüber seinerzeit dem Gemeinderate von dem Ge- schehenen Bericht zu erstatten sei. Der Vorsitzende gibt noch eini- ge Aufklärungen und bemerkt insbesonders, daß betref- fend den Bezug des Nutzwas- sers selbstverständlich Herr Plochberger die Zuleitung des Rohrstranges und An- zapfung
auf eigene Kosten veranlassen müße und daß weiters eine Einleitung desselben in die Stockwerke nicht bewilligt werden könne. Für die Abgabe des Wassers müßte er dann natürlich das gewöhn- liche Brunnengeld, wie die übrigen Parteien zahlen. G.R. Gründler verweist hinsicht lich der angebotenen Grundab- tretung auf die Bestimmung der Bauordnung, daß bei Par- zellirung der zur Straßen-Erweiterung notwendigen Gründe unentgeltlich vom Bauwer- ber abzutreten seien, wobei allerdings im vorliegendem Falle zu erwägen sei, daß Herr Plochberger den Platz bereits als parzellirt erwor- ben habe. Der Antrag der Sektion wird angenommen. — Z. 2445. Hierauf erklärt der Vorsit- zende die öffentliche Sitzung für geschlossen und bringt dann in vertraulicher Sit- zung
auf eigene Kosten veranlassen müße und daß weiters eine Einleitung desselben in die Stockwerke nicht bewilligt werden könne. Für die Abgabe des Wassers müßte er dann natürlich das gewöhnliche Brunnengeld, wie die übrigen Parteien zahlen. G.R. Gründler verweist hinsicht lich der angebotenen Grundabtretung auf die Bestimmung der Bauordnung, daß bei Parzellirung der zur Straßen-Erweiterung notwendigen Gründe unentgeltlich vom Bauwerber abzutreten seien, wobei allerdings im vorliegendem Falle zu erwägen sei, daß Herr Plochberger den Platz bereits als parzellirt erworben habe. Der Antrag der Sektion wird angenommen. — Z. 2445. Hierauf erklärt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung für geschlossen und bringt dann in vertraulicher Sitzung
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