Vollmacht der Frau Rosine Schwingenschuß ist nach dem dem Wahlacte beiliegendem Protokolle von der Vollmacht- geberin nicht eigenhändig unterfertigt und somit ungiltig. Ähnliche Unregel- mässigkeiten dürften bei die- sem Wahlgange mehr statt- gefunden haben, nachdem gegen die Echtheit der Unter- schriften von einigen weib- lichen Vollmachtgebern ge- gründete Bedenken vorlie- gen. Weiters entfällt die Stimme von einem männlichen Voll- machtgeber (Franz Kern) nach § 21. des G.St. — Bei dieser Wahl kom- men durchstrichene und cor- girte Stimmzetteln vor. Nachdem durch vorangeführte Beanständigungen des Resul- tat der Wahl nicht alterirt wird, beantragt die Sektion die Wahl der Herren: Franz Breslmayr und Georg Lintl zu bestätigen, das Re-
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