Resultat der Wahl nicht alterirt wird, so beantragen wir, daß die Wahl der Herren Franz Hofmann, Johann Zeilberger, Carl Aufischer mit 3jähriger Funktionsdauer und des Herrn Anton von Jäger mit 2jähriger Funktionsdauer vom Gemeinderate bestätiget, das Resultat öffentlich bekannt gemacht und die Gewälten von der auf sie gefallenen und bestätigten Wal in Kenntnis gesetzt werden. b. Betreffend den II. Wahlkörper: Die dem Wahlacte beiliegende Reklamation des Herrn Johann Kraker, namens der Direktion der Pfandleihanstalt ist gegenstandslos, nachdem Herr Josef Peyrl für diese Anstalt nicht mittelst Vollmacht gewählt, sondern als deren Präses nach § 23 des G.St. zur Stimmenabgabe berechtigt war und solche auch ausgeübt hat. Die von Herrn Carl Millner produzirte
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