Hermine Ogris verabfolgen und den Gebürenausweis fertigen. – Be- schluß nach Antrag. – Z. 1881. 7. Derselbe verliest einen Amtsbe- richt, mit welchem in Ausführung des Gemeinderatssitzungs-Beschlußes vom 18. Februar 1876 wegen Zuwei- sung einer Gnadengabe an den Sohn des verstorbenen Polizei-Com- missärs Herrn Johann Gruber die abverlangten Daten vorgelegt wer- den und stellt namens der Sektion unter Hinweis auf die vom löbl. Ge- meinderate anerkannte vorzügliche Dienst- leistung des verstorbenen Polizei-Com- missärs den Antrag, der löbliche Gemein- derat wolle beschließen, es sei für den minderjährigen Sohn Leopold Gruber Schüler der III. Klasse an der k.k. Staats- Oberrealschule in Steyr, eine jährliche Gnadengabe von 60 fl und zwar vor- läufig für die Dauer seiner Studien- zeit und so lange derselbe kein Stipendium bezieht, aus der städti- schen Cassa in vierteljährigen Raten ge- gen Quittung auszubezalen. G.R. Ploberger bemerkt, daß die Polizei- Commissärswittwe mit der ihr zukom- menden Pension von 300 fl und dem
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