Hermine Ogris verabfolgen und den Gebürenausweis fertigen. – Beschluß nach Antrag. – Z. 1881. 7. Derselbe verliest einen Amtsbericht, mit welchem in Ausführung des Gemeinderatssitzungs-Beschlußes vom 18. Februar 1876 wegen Zuweisung einer Gnadengabe an den Sohn des verstorbenen Polizei-Commissärs Herrn Johann Gruber die abverlangten Daten vorgelegt werden und stellt namens der Sektion unter Hinweis auf die vom löbl. Gemeinderate anerkannte vorzügliche Dienstleistung des verstorbenen Polizei-Commissärs den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei für den minderjährigen Sohn Leopold Gruber Schüler der III. Klasse an der k.k. StaatsOberrealschule in Steyr, eine jährliche Gnadengabe von 60 fl und zwar vorläufig für die Dauer seiner Studienzeit und so lange derselbe kein Stipendium bezieht, aus der städtischen Cassa in vierteljährigen Raten gegen Quittung auszubezalen. G.R. Ploberger bemerkt, daß die PolizeiCommissärswittwe mit der ihr zukommenden Pension von 300 fl und dem
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