und dergleichen nicht so leicht überwacht werden könne, während ein offener Holzplatz jederzeit zu überblicken sei. Er stellt daher den Antrag, dem Herrn Carl von Jäger einen Holzvorrat an dem erwähnten Platze von 50 bis 60 Klafter zu gestatten. G.R. Ernst bemerkt, daß er als Hausbesitzer in jener Gegend bei dem fraglichen Gegenstande selbst mit interessirt sei, daß er auch seinerzeit die Beschwerde gegen die Ansammlung eines grossen Holzvorrats daselbst mitunterfertigt habe; er müsse aber bekennen, daß er sich damals die Sache nicht so genau überlegt habe und daß er heute diese Beschwerde nicht mehr unterschreiben würde; er schließe sich daher dem Antrage des G.R. Peyrl an. G.R. Moser erwähnt, daß, wenn man den Herrn Carl von Jäger verhalte, von jenem Platze seinen Holzvorrat zu entfernen, auch die Gemeinde ihren im Stadtgarten angehäuften Holzvorrat
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