Hauptpflicht der Gemeinde Ver- tretung, einem Bürger in der Ausübung seines Geschäftes nicht hemmend entgegenzutreten, na- mentlich, wenn derselbe wie Re- kurrent seit Jahren mehrere tau- send Gulden an Steuern alljähr- lich an die Gemeinde entrichte. Der fragliche Holzplatz bestehe schon nahe 60 Jahre und solle nun beseitigt wer- den, während man gegen einen andern daselbst befindlichen Holzplatz, wo zahlreiche Scharten und andere leicht feuerhangende Gegenstände auf- gespeichert gewesen seien, nicht eingeschritten sei. Er könne es nicht auf sich nehmen, dem gestell- ten Sektions-Antrag beizutreten, nachdem hiedurch dem Rekurren- ten die Ausübung seines Geschäf- tes überhaupt unmöglich gemacht werde; auch sei ihm nicht bekannt, daß jemals ein Holzplatz abgebrannt sei; viel feuergefährlicher sei die Unterbringung von leicht feuer- fangenden Gegenständen in Scheuern, welche mitten zwischen den Häusern liegen, wo auch das Dienstpersonale Betreff des Rauchens
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2