könne, sowie auch darauf, daß thatsächlich seit Bestehen des Gemeinde Statutes der auch im heurigen Jahre statthabende Vorgang eingehalten worden sei. Überdies könnte die Aufname der blos aktiv, aber nicht auch passiv Walberechtigten in das erwähnte Verzeichnis, welches den Wählern nur zu dem Zwecke zugestellt werde, damit sie wissen, war überhaupt wahlberechtigt sei, nur zu Irrthümer u. Verwechslungen führen. G.R. v. Koller hält die Ansicht des Vorsitzenden, daß der Antrag des G.R. Bichler gegen das Gemeinde-Statut verstoße, nicht für begründet u. daher eine Abstimmung hierüber für zulassig, erklärt sich aber aus Gründen der Opportunität gegen diesen Antrag. G.R. Bichler zieht seinen Antrag zurück. 2. G.R. v. Koller referirt über den Amtsbericht betreffend die Besetzung der Stelle des Sicherheitswach-Inspektors. Der Antrag des G.R. Bichler, welchem sich auch die Sektion anschließt, diese Stelle dem Führer der städt. Sicherheitswache Herrn
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