Erklärung auch auf die Oberrealschule ausgedehnt, daher die Bestreitung der fraglichen zu den Regieauslagen gehörigen Programmskosten der Stadtgemeinde Steyr obliegt. Die Stadtgemeindevorstehung wolle sich unter Rückschluß dieser Eingabe hierüber, sowie über den Betrag, welchen sie zu diesem Zwecke alljährlich zu widmen bereit ist, bis 10. k.Mts. anher aussprechen. Indem Referent darauf hinweist, daß im vorigen Jahre die Ausgaben des JahresBerichtes circa 160 fl gekostet haben, stellt er namens der Sektion den Antrag, hiefür per Jahr einen Pauschalbetrag von 160 fl zu bewilligen. G.R. Ploberger stellt den Zusatzantrag, es in dem Berichte an den k.k. Landesschulrat ausdrücklich hervorzuheben, daß der Gemeinderat sich nie geweigert habe, die
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