Erklärung auch auf die Oberreal- schule ausgedehnt, daher die Be- streitung der fraglichen zu den Regieauslagen gehörigen Programmskosten der Stadt- gemeinde Steyr obliegt. Die Stadtgemeindevorstehung wolle sich unter Rückschluß dieser Eingabe hierüber, sowie über den Betrag, welchen sie zu die- sem Zwecke alljährlich zu widmen bereit ist, bis 10. k.Mts. anher aussprechen. Indem Referent darauf hin- weist, daß im vorigen Jahre die Ausgaben des Jahres- Berichtes circa 160 fl gekostet haben, stellt er namens der Sektion den Antrag, hiefür per Jahr einen Pauschal- betrag von 160 fl zu bewilli- gen. G.R. Ploberger stellt den Zu- satzantrag, es in dem Berich- te an den k.k. Landesschul- rat ausdrücklich hervorzu- heben, daß der Gemeinderat sich nie geweigert habe, die
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