Diesen Bericht hat der k.k. Landesschulrat der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr mit dem Beifügen mitgeteilt, daß in der von der Stadtgemeinde Steyr anläßlich der Errichtung der hiesigen Unterrealschule ausgestellten und mit dem Staatsminist. Erlasse vom 14. Februar 1863 (Z. 349) 29 genehmigten Widmungsurkunde vom 12. Dezember 1862 bereits ausgesprochenn ist, daß aus dem o.ö. Studienfonde blos die Erfordernisse für Lehrergehalte, Dezennalzulagen und Pensionen bestritten werden, die übrigen Erfordernisse aber von der Stadtgemeinde bedeckt werden müssen. Diese Verpflichtung der Gemeinde wurde laut der anläßlich der Errichtung der Oberrealschule unterm 12. Juli 1872 ausgestellten vom Herrn Minister für Cultus und Unterricht mit dem Erlaße vom 12./8. 1872 Z. 8817 genehmigten
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