Ratsprotokoll vom 18. Februar 1876

wäre nur die Geneigtheit auszusprechen, daß, wenn H. Haslinger die ihm zugewiesene Herstellung durchführe, auch die Gemeinde ihrerseits die sie treffenden Arbeiten auf sich nemen würde. G.R. Dor. Hochhauser glaubt, daß bei dem Umstande, als jedenfalls mehrere Parteien zur Beseitigung der dort bestehenden Übelstände verpflichtet seien, aus Billigkeitsrücksichten eine Conkurrenz hinsichtlich der verlangten Herstellungen einzuleiten sei, wodurch die Kosten sich verteilen würden. Er stellt daher den Antrag, den Bürgermeister zur Einleitung der weiteren Verhandlungen in diesem Sinne zu ermächtigen. Dieser Antrag wird angenommen. — Z. 984. IV. Section a. in Armensachen 8. G.R. Hofmann referirt über den Amtsbericht, mit welchem anläßlich der Zu-

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