für letztere nach Angabe des städt. Bauamtes ca 250 fl Kosten erlaufen. Die Commission erlaubt sich diese Vorschläge dem löblichen Gemeinderate um so mehr zu unterbreiten, als eine Abhilfe der dort bestehenden straßenpolizeilichen Übelstände insbesonders mit Rücksicht auf das nebenbefindliche Schulhaus dringend notwendig ist. Die Erlassung der sub 1 und 4 angeführten Weisungen an die Parteien wäre dem Herrn Bürgermeister in erster Instanz zu überlassen, nachdem es sich bei denselben lediglich um Abstellung bestehender strassenpolizeilicher Übelstande handelt. Steyr 14. Februar 1876. Im Auftrage der Kommission Iglseder. Hiezu bemerkt er namens der Sektion: Punkt 1. Die Herstellung einer gemauerten wasserdichten Sickergrube im Lichten 8 Decimeter im Quadrat und 1 Meter tief,
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