für letztere nach Angabe des städt. Bauamtes ca 250 fl Kosten erlaufen. Die Com- mission erlaubt sich diese Vor- schläge dem löblichen Gemein- derate um so mehr zu un- terbreiten, als eine Abhilfe der dort bestehenden straßen- polizeilichen Übelstände ins- besonders mit Rücksicht auf das nebenbefindliche Schulhaus dringend notwendig ist. Die Erlassung der sub 1 und 4 angeführten Weisungen an die Parteien wäre dem Herrn Bürgermeister in erster Instanz zu überlassen, nachdem es sich bei denselben lediglich um Abstellung bestehender strassen- polizeilicher Übelstande handelt. Steyr 14. Februar 1876. Im Auf- trage der Kommission Iglseder. Hiezu bemerkt er namens der Sektion: Punkt 1. Die Herstellung einer gemauerten wasserdichten Sic- kergrube im Lichten 8 Decimeter im Quadrat und 1 Meter tief,
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