um das Wasser zu sammeln welches dann nach Zurück- lassung des Schlammes in das bereits bestehende Rinn- saal im sogenannten Has- lingergaßl abfließt. — 3. An der Hauptstrasse ist wieder eine gemauerte Sickergrube zur Auf- name dieses und des von der Strasse kommenden Wassers her- zustellen, von welcher dann ein Canal unter der Strasse durchzuführen und in das vorhandene offene Rinnsaal gegen die buckelige Wiese abzuleiten ist. Dieser Canal hätte eine Länge von ca. 25 M. mit einer Weile von 0.5 M. und wäre mit Steinplatten zu decken. 4. Bei dieser Gelegenheit könnte auch die Hausbesitzerin Salzwim- mer zur Einleitung des von ih- rem Hause kommenden Über- wassers in die 2. Sickergrube verhalten werden. — Die Her- stellungen sub 1 u. 4 hätten die Parteien, jene sub 2 zu 3 die Gemeinde und wurden
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