um das Wasser zu sammeln welches dann nach Zurücklassung des Schlammes in das bereits bestehende Rinnsaal im sogenannten Haslingergaßl abfließt. — 3. An der Hauptstrasse ist wieder eine gemauerte Sickergrube zur Aufname dieses und des von der Strasse kommenden Wassers herzustellen, von welcher dann ein Canal unter der Strasse durchzuführen und in das vorhandene offene Rinnsaal gegen die buckelige Wiese abzuleiten ist. Dieser Canal hätte eine Länge von ca. 25 M. mit einer Weile von 0.5 M. und wäre mit Steinplatten zu decken. 4. Bei dieser Gelegenheit könnte auch die Hausbesitzerin Salzwimmer zur Einleitung des von ihrem Hause kommenden Überwassers in die 2. Sickergrube verhalten werden. — Die Herstellungen sub 1 u. 4 hätten die Parteien, jene sub 2 zu 3 die Gemeinde und wurden
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