als zweckdienlich erkannt: 1. Herr Haslinger, aus dessen Gründen zum größten Theil das Wasser kommt, das gegenwärtig durch das Haus der Frau Salzwimmer auf die Strasse abfließt, wäre zu verhalten, unmittelbar vor seinem Stadl eine gemauerte, wasserdichte Sickergrube im lichten 0.8 M. lang und breit und 1 M. lief mit versperrbarem Canalgitter herzustellen; der sich in demselben zeitweise ansammelnde Schotter ist nach Bedarf auszuräumen. Von hier aus hat er unterhalb seiner Tenne einen gemauerten, mit Steinplatten gedeckten im Lichten 0.5 M. weiten, mit entsprechendem Gefäll versehenen Abzugskanal bis zur Strasse herzustellen. — 2. Hier wäre durch die Gemeinde eine Wasserdichte Sickergrube, im Lichten 1 M. lang und breit und 1.5 M. tief mit Gitter anzulegen,
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