Ratsprotokoll vom 18. Februar 1876

für die Besorgung des Löschdienstes ein jährliches Aversum von 1500 fl sage fünfzehnhundert Gulden. in vierteljährig vor- hinein fälligen Raten zu be- zalen. §. 5. Die Gemeinde Steyr stellt der freiw. Feuerwehr zur Abhaltung ihrer notwendigen Steiger-Exercitien ein hiezu entsprechendes Gebäu- de mit dem notwendigen freien Vorplatze zur Verfügung und wird den Boden vor diesen Gebäude auf eine angemessene Breite mit wei- chem Materiale ausfüllen, um so Unglücksfällen bei einem Sturze möglichst vorzubeugen. Ebenso stellt die Gemeinde der freiw. Feuerwehr eine pas- sende Vorrichtung zum Trock- nen der Schläuche zur Verfü¬ gung und erhält dieselbe. §. 6. Die freiwillige Feuerwehr respec- tive deren Commando übernimmt die Leitung des Löschdienstes bei ausgebrochenen Bränden (§. 46 des

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