Ratsprotokoll vom 18. Februar 1876

für die Besorgung des Löschdienstes ein jährliches Aversum von 1500 fl sage fünfzehnhundert Gulden. in vierteljährig vorhinein fälligen Raten zu bezalen. §. 5. Die Gemeinde Steyr stellt der freiw. Feuerwehr zur Abhaltung ihrer notwendigen Steiger-Exercitien ein hiezu entsprechendes Gebäude mit dem notwendigen freien Vorplatze zur Verfügung und wird den Boden vor diesen Gebäude auf eine angemessene Breite mit weichem Materiale ausfüllen, um so Unglücksfällen bei einem Sturze möglichst vorzubeugen. Ebenso stellt die Gemeinde der freiw. Feuerwehr eine passende Vorrichtung zum Trocknen der Schläuche zur Verfü¬ gung und erhält dieselbe. §. 6. Die freiwillige Feuerwehr respective deren Commando übernimmt die Leitung des Löschdienstes bei ausgebrochenen Bränden (§. 46 des

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