b. Eine Druck- zugleich Sauspitze, die mindestens fünf Eimer Wasser zur Minute gibt, nebst fünfhundert Fuß Normal- u. fünfhundert Fuß Hydrofor Schläuchen. c. das für die vorgenannte Mannschaft nötige Rüstzeug und die erforderlichen Signalgegenstände. III. Zum gleichen Zwecke übergibt die Gemeinde Steyr und übernimmt die freiw. Feuerwehr die sämmtlichen, der Gemeinde gehörigen Löschgeräthschaften, welche von beiden Theilen für den Löschdienst notwendig und im guten brauchbaren Zustande befunden werden. Die Übergabe beziehungsweise Übernahme dieser Requisiten geschieht inventarisch und verpflichtet sich die freiw. Feuerwehr, dieselben in entsprechen gutem Zustande mit Rücksicht auf die natürliche Abnützung bei Lösung dieses Ver-
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