dieses Amtes stattgefunden habe. G.R. Dor. Hochhauser bemerkt, daß er sich darum dem Sek- tionsantrage angeschlossen ha- be, weil er die Wiederbeset- zung der Adjunktenstelle überhaupt nicht für notwen- dig halte, indem durch Zu- theilung von entsprechenden Hilfskräften in das Polizei- Commissariat dem Amtsbedürf- nisse vollkommen Rechnung getragen wurde. Er stellt un- ter Hinweis darauf, daß durch Nichtbesetzung dieser Stelle dem Gemeinderate eine Ersparung von mehreren hundert Gulden zu- gehe den Antrag, die Polizeikom- missariats-Adjunktenstelle gänz- lich aufzulassen. G.R. v. Koller weist zur Unter- stützung des Antrages, die Polizei- Kommissärsstelle in die 9. Rang- klasse zu setzen, noch insbesonders darauf hin, daß auch die Stelle des Kanzlei-Direktors und des Cassiers in diese Rangklasse gereiht sei, daher es nur der Billigkeit
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