Modus nicht einverstanden, nachdem die vorgeschlage- ne Aufbesserung als Ge- haltserhöhung erscheine, wo- durch im Falle seiner Pensio- nirung der Gemeinde höhe- re Lasten erwachsen, er glaubt daher, daß die Aufbesserung in Form einer in die Pen- sion nicht einzurechnende Zu- lage zu gewähren sei. G.R. Dor. Stigler hält den Vorschlag des Amtes, es sei in den Bezü- gen des Polizei-Commissärs und des Adjunkten ein Unterschied zu machen für gerechtfertigt man solle jedoch diesen Un- terschied dadurch herbeiführen, daß dem Adjunkten geringe- re Bezüge zugewiesen werden. Es sei ja bei der beantragten Errichtung der Concepts-Adjunk- tenstelle ausdrücklich darauf hin- gewiesen worden, daß derselbe einen Theil der Geschäfte des Po- lizei-Commissariats werde zu- gewiesen erhalten, wodurch jedenfalls eine Erleichterung
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