Antrag statt Gewährung einer Wohnung den beiden Kindern eine Gnadengabe auf eine bestimmte Zeit zu bewilligen. G.R. Dor. Hochhauser formulirt nach den Aufklärungen des Bürgermeisters den Sektions- Antrag dahin, es sei der Ge- suchstellerin die normalmäs- sige Pension anzuweisen und ein unentgeldliches Quartier zu bewilligen, wegen deren Ausmittlung der Bürgermeister das wei- tere zu veranlassen habe. Hin- sichtlich der weiteren Bitte um Gewährung einer Gnadenga- be für ihre Kinder sei die selbe vorerst aufzufordern nachzuweisen, welche Aus- lagen sie für ihre Kinder habe, worüber sich der Ge- meinderat die Entschließung für die nächste Sitzung vorbehalte. Dieser Antrag des G.R. Dor. Hochhauser wird angenom- men. — Z. 107 praes. 3. G.R. v. Koller referirt über
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