Gesuch der städt. Polizei-Com- missärswitwe Frau Theresia Gruber um Anweisung ihrer Pension, Gewährung eines unentgeldlichen Quartiers und einer Gnadengabe für ihre bei- den Kinder und stellt namens der Sektion den Antrag, der selben die normalmäßige Pen- sion anzuweisen und ihr vorläufig das von ihr innege- habte Quartier im Rathause zu belassen. Der Bürgermeister weist da- rauf hin, daß diese Wohnung eine Amtswohnung sei, wel- che dringend benötigt werde, daher die fernere Überlassung dieser Wohnung an selbe nicht möglich sei; im übrigen befürwortet er die Gewährung eines unentgeldlichen Qua- tiers und bemerkt diesfalls, daß ihn der verstorbene Polizei- Commissär noch am Todtenbette wiederholt um die Erfüllung dieses Wunsches gebeten habe. G.R. Leopold Huber stellt den
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