Leopold Huber, Anton Landsiedl, Franz Osbild, Alois Rathschüler. Zu Waltagen werden bei dem Umstände, als die Auflagezeit der Wälerliste mit 9. März endet, nach deren Ablauf gemäß § 33 G.St. Tage für die Entscheidung des Gemeinderates über eingebrachte Reklamationen, und nach denselben 8 Tage für die Einladung der Walberechtigten freizuhalten sind, nachstehende Tage in Vorschlag gebracht, und zwar für den III. Walkörper Mittwoch der 22. März, für den II. Freitag der 24. und für den I. Montag der 27. März G.R. v. Koller stellt den Antrag, die Stelle des G.R. Herrn Franz Werndl mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Gemeinde Statutes, als erledigt zu betrachten. Dieser Antrag sowie die Vorschläge des Bürgermeisters hinsichtlich der Walkommission und der Waltage werden einstimmig
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