Ratsprotokoll vom 18. Februar 1876

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 18. Februar 1876 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 18. Februar 1876 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Gemeinderäte: Franz Bichler Carl v. Koller Carl Edelbauer Anton Moser Carl Fellerer Josef Peyrl Josef Haller Franz Ploberger Dr. Joh. Hochhauser Georg Pointner Franz Schachinger Franz Hofmann Alois Stigler Josef Huber Franz Tomitz Leopold Huber Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung: 3 1/4 Uhr N.M.

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 18. Februar 1876 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Gemeinderäte: Franz Bichler Carl v. Koller Carl Edelbauer Anton Moser Carl Fellerer Josef Peyrl Josef Haller Franz Ploberger Dr. Joh. Hochhauser Georg Pointner Franz Schachinger Franz Hofmann Alois Stigler Josef Huber Franz Tomitz Leopold Huber Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung: 3 1/4 Uhr N.M.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfassung erforderlichen Anzahl von Gemeinderatsmitgliedern, und bestimmt zu Verifikatoren des Sitzungs-Protokolles die G.R. Leopold, Huber und Franz Schachinger. Hierauf theilt er mit, daß in Ausführung des GemeinderatsSitzungsbeschlußes vom 25. Jänner betreffend die Übergabe einer Vertrauensadresse an den General-Direktor der österreichischen Waffenfabrik und Gemeinderat Herrn Josef Werndl sich die Deputation am 29. Jänner zu dem Genannten begeben und ihm dieselbe überreicht habe. Herr Josef Werndl, der darüber sichtlich erfreut gewesen sei, habe ihn beauftragt, es den Herrn Mitgliedern des Gemeinderates bekannt zugeben, daß er sich durch diese ihm von seinen Mitbürgern ausgesprochenen Gesinnungen höchst geehrt fühle, und daß es fortan

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfassung erforderlichen Anzahl von Gemeinderatsmitglie- dern, und bestimmt zu Verifika- toren des Sitzungs-Protokolles die G.R. Leopold, Huber und Franz Schachinger. Hierauf theilt er mit, daß in Ausführung des Gemeinderats- Sitzungsbeschlußes vom 25. Jän- ner betreffend die Übergabe ei- ner Vertrauensadresse an den General-Direktor der österreichi- schen Waffenfabrik und Gemein- derat Herrn Josef Werndl sich die Deputation am 29. Jänner zu dem Genannten begeben und ihm dieselbe überreicht habe. Herr Josef Werndl, der darüber sichtlich erfreut gewesen sei, habe ihn beauftragt, es den Herrn Mitgliedern des Gemeindera- tes bekannt zugeben, daß er sich durch diese ihm von seinen Mitbürgern ausgesprochenen Gesinnungen höchst geehrt fühle, und daß es fortan

wie bisher sein eifrigstes Be- streben sein werde, zum Nut- zen und Wole der Stadt Steyr zu wirken, was er mit seinem Handschlage neuerdings verbürgt habe. Sodann hält der Bürgermeister nachstehenden Vortrag. 1. Nach § 40 G. St. haben alljähr- lich im Monat März der 3. oder die dem 3. Theile zunächst kommende Zahl der Gemeinde- rats-Mitglieder von ihrer Stelle auszuscheiden und wer- den durch Neugewälte aus je- nen Walkörpern, von welchen die ausscheidenden Mitglieder gewält worden waren, ersetzt, und zwar haben immer die- jenigen auszutreten, welche 3 Jahre vorher gewält wurden. Außerdem haben die durch ei- ne Ersatzwahl in den Gemeinde- rat eingetretenen immer- zu der Zeit wieder aus- zutreten, zu welcher derjeni- ge, an dessen Stelle er gewält wurde, hätte austreten müs- sen. Hienach trifft in diesem

wie bisher sein eifrigstes Bestreben sein werde, zum Nutzen und Wole der Stadt Steyr zu wirken, was er mit seinem Handschlage neuerdings verbürgt habe. Sodann hält der Bürgermeister nachstehenden Vortrag. 1. Nach § 40 G. St. haben alljährlich im Monat März der 3. oder die dem 3. Theile zunächst kommende Zahl der Gemeinderats-Mitglieder von ihrer Stelle auszuscheiden und werden durch Neugewälte aus jenen Walkörpern, von welchen die ausscheidenden Mitglieder gewält worden waren, ersetzt, und zwar haben immer diejenigen auszutreten, welche 3 Jahre vorher gewält wurden. Außerdem haben die durch eine Ersatzwahl in den Gemeinderat eingetretenen immerzu der Zeit wieder auszutreten, zu welcher derjenige, an dessen Stelle er gewält wurde, hätte austreten müssen. Hienach trifft in diesem

Jahre nachstehende Mitglieder des Gemeindeales der Austritt: 1. aus dem I. Walkörper die Herren Gemeinderäte: Josef Ernst, Dor. Johann Hochhauser und Wenzl Wenhart; sämmtliche gewält im Jahre 1873. — 2. aus dem II. Walkörper die Herren Gemeinderäte Josef Huber und Carl Holderer; beide gewält im Jahre 1873. — 3. aus dem 3. Walkörper die Herren Gemeinderäte Carl von Koller, Franz Hofmann und Dor. Alois Stigler, und zwar den erstern als im Jahre 1873 gewält, während Franz Hofmann aus einer Ersatzwahl im Jahre 1874 mit 2 jähriger Funktionsdauer und Dor. Alois Stigler aus einer Ersatzwahl im Jahre 1875 mit einjähriger Funktionsdauer hervorgegangen ist. — Ob Herr Franz Werndl, aus dem III. Walkörper im Jahre 1875 mit 3 jähriger Funktionsdauer gewält, in Folge des Umstandes, daß derselbe aus dem Stadtgebiete

Jahre nachstehende Mitglieder des Gemeindeales der Aus- tritt: 1. aus dem I. Walkörper die Herren Gemeinderäte: Josef Ernst, Dor. Johann Hochhauser und Wenzl Wenhart; sämmtliche ge- wält im Jahre 1873. — 2. aus dem II. Walkörper die Herren Ge- meinderäte Josef Huber und Carl Holderer; beide gewält im Jahre 1873. — 3. aus dem 3. Walkörper die Herren Gemein- deräte Carl von Koller, Franz Hofmann und Dor. Alois Stig- ler, und zwar den erstern als im Jahre 1873 gewält, wäh- rend Franz Hofmann aus ei- ner Ersatzwahl im Jahre 1874 mit 2 jähriger Funktionsdauer und Dor. Alois Stigler aus einer Ersatzwahl im Jahre 1875 mit einjähriger Funktionsdauer hervorgegangen ist. — Ob Herr Franz Werndl, aus dem III. Wal- körper im Jahre 1875 mit 3 jäh- riger Funktionsdauer gewält, in Folge des Umstandes, daß derselbe aus dem Stadtgebiete

Steyr weggezogen ist und da- her gemäß §19 G. S. des aktive Wahlrecht verloren hat, zur Aus- scheidung zu bestimmen wäre wird bei dem Umstande, als der vom Verlust des Amtes eines Gemeinderats-Mitgliedes sprechen- de § 45 G.St. hierüber keine Anordnung enthält, der Beur- teilung des löblichen Gemein- derates überlassen. Weiters ist nach § 35 G.St. vom Gemein- derate für jeden Walkörper auf Vorschlag des Bürgermeisters eine aus 5 stimmberechtigten Gemeinde Mitgliedern bestehen- de Wahl-Commission einzu- setzen. Es werden daher in Vor- schlag gebracht: a. für den I. Wahl- körper die Herren Ferdinand Edelbauer, Franz Hofmann, Johann Michael Peteler. Leopold Putz und Franz Tomitz. — b. für den II. Walkörper, Johann Berger, Anton Gemböck, Emil Göppl. Adolf Gottwald, Franz Greiner. — c. für den III. Walkörper, Alfred Brittinger

Steyr weggezogen ist und daher gemäß §19 G. S. des aktive Wahlrecht verloren hat, zur Ausscheidung zu bestimmen wäre wird bei dem Umstande, als der vom Verlust des Amtes eines Gemeinderats-Mitgliedes sprechende § 45 G.St. hierüber keine Anordnung enthält, der Beurteilung des löblichen Gemeinderates überlassen. Weiters ist nach § 35 G.St. vom Gemeinderate für jeden Walkörper auf Vorschlag des Bürgermeisters eine aus 5 stimmberechtigten Gemeinde Mitgliedern bestehende Wahl-Commission einzusetzen. Es werden daher in Vorschlag gebracht: a. für den I. Wahlkörper die Herren Ferdinand Edelbauer, Franz Hofmann, Johann Michael Peteler. Leopold Putz und Franz Tomitz. — b. für den II. Walkörper, Johann Berger, Anton Gemböck, Emil Göppl. Adolf Gottwald, Franz Greiner. — c. für den III. Walkörper, Alfred Brittinger

Leopold Huber, Anton Landsiedl, Franz Osbild, Alois Rathschüler. Zu Waltagen werden bei dem Umstände, als die Auflagezeit der Wälerliste mit 9. März endet, nach deren Ablauf gemäß § 33 G.St. Tage für die Entscheidung des Gemeinderates über eingebrachte Reklamationen, und nach denselben 8 Tage für die Einladung der Walberechtigten freizuhalten sind, nachstehende Tage in Vorschlag gebracht, und zwar für den III. Walkörper Mittwoch der 22. März, für den II. Freitag der 24. und für den I. Montag der 27. März G.R. v. Koller stellt den Antrag, die Stelle des G.R. Herrn Franz Werndl mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Gemeinde Statutes, als erledigt zu betrachten. Dieser Antrag sowie die Vorschläge des Bürgermeisters hinsichtlich der Walkommission und der Waltage werden einstimmig

Leopold Huber, Anton Landsiedl, Franz Osbild, Alois Rathschüler. Zu Waltagen werden bei dem Umstände, als die Auflage- zeit der Wälerliste mit 9. März endet, nach deren Ablauf gemäß § 33 G.St. Tage für die Entscheidung des Gemeinde- rates über eingebrachte Rekla- mationen, und nach den- selben 8 Tage für die Einla- dung der Walberechtigten frei- zuhalten sind, nachstehende Tage in Vorschlag gebracht, und zwar für den III. Walkörper Mittwoch der 22. März, für den II. Freitag der 24. und für den I. Montag der 27. März G.R. v. Koller stellt den Antrag, die Stelle des G.R. Herrn Franz Werndl mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Gemein- de Statutes, als erledigt zu be- trachten. Dieser Antrag sowie die Vor- schläge des Bürgermeisters hin- sichtlich der Walkommission und der Waltage werden einstimmig

angenommen. — Z. 1500. Vor Übergang zur Tages-Ord- nung erbittet sich G.R. Dor. Hoch- hauser das Wort zu einem Dringlichkeitsantrage. Er führt aus, daß gegenwärtig im Abge- ordneten Hause die Frage we- gen Errichtung einer Eisenbahn Kirchdorf — Wels, Kirchdorf — Linz und Steyr — Atnang ver- handelt wird, und daß bei dem Umstande, als der ge- wesene Handelsminister Banhans sich für letzteres Projekt interessire, und das- selbe begünstige, eine Aus- sicht vorhanden sei, daß selbes realisirt werden könnte. Die großen Vorteile, welche die Stadt Steyr durch Genemigung der Eisenbahn Steyr — Atnang mit einer Verbindungslinie nach Kirchdorf ziehen würde, bedürfe keiner weiteren Erörterung; daher er den An- trag stellt, es möge sofort und zwar wegen Gefahr am Verzuge innerhalt der nächsten Tage

angenommen. — Z. 1500. Vor Übergang zur Tages-Ordnung erbittet sich G.R. Dor. Hochhauser das Wort zu einem Dringlichkeitsantrage. Er führt aus, daß gegenwärtig im Abgeordneten Hause die Frage wegen Errichtung einer Eisenbahn Kirchdorf — Wels, Kirchdorf — Linz und Steyr — Atnang verhandelt wird, und daß bei dem Umstande, als der gewesene Handelsminister Banhans sich für letzteres Projekt interessire, und dasselbe begünstige, eine Aussicht vorhanden sei, daß selbes realisirt werden könnte. Die großen Vorteile, welche die Stadt Steyr durch Genemigung der Eisenbahn Steyr — Atnang mit einer Verbindungslinie nach Kirchdorf ziehen würde, bedürfe keiner weiteren Erörterung; daher er den Antrag stellt, es möge sofort und zwar wegen Gefahr am Verzuge innerhalt der nächsten Tage

eine aus dem Gemeinderate zu wälende Deputation sich nach Wien begeben, sich in dieser Angelegenheit mit den maßgebenden Persönlichkeiten ins Einvernehmen setzen und alle Schritte thun, welche die Realisirung dieses Projektes begünstigen könnten. Diesem Antrage wird allseitig zugestimmt und derselbe einstimmig genemigt. Der Bürgermeister wird ersucht, die Deputation anzuführen und 2 Mitglieder des Gemeinderates als Theilnehmer derselben zu bestimmen. Schließlich beantragt Dor. Hochhauser bei dem Umstande, als eine frühzeitige Veröffentlichung dieses Gegenstandes dem Unternemen nur schaden könnte, diese Angelegenheit als eine vollständig vertrauliche zu behandeln, was angenommen wird. I. Section 2. G.R. v. Koller referirt über das

eine aus dem Gemeinderate zu wälende Deputation sich nach Wien begeben, sich in dieser An- gelegenheit mit den maßge- benden Persönlichkeiten ins Einvernehmen setzen und alle Schritte thun, welche die Realisirung dieses Projektes be- günstigen könnten. Diesem Antrage wird allseitig zuge- stimmt und derselbe einstim- mig genemigt. Der Bürger- meister wird ersucht, die De- putation anzuführen und 2 Mitglieder des Gemeinde- rates als Theilnehmer derselben zu be- stimmen. Schließlich beantragt Dor. Hoch- hauser bei dem Umstande, als eine frühzeitige Veröffentli- chung dieses Gegenstandes dem Unternemen nur schaden könnte, diese Angelegenheit als eine vollständig vertrauliche zu behandeln, was angenom- men wird. I. Section 2. G.R. v. Koller referirt über das

Gesuch der städt. Polizei-Com- missärswitwe Frau Theresia Gruber um Anweisung ihrer Pension, Gewährung eines unentgeldlichen Quartiers und einer Gnadengabe für ihre bei- den Kinder und stellt namens der Sektion den Antrag, der selben die normalmäßige Pen- sion anzuweisen und ihr vorläufig das von ihr innege- habte Quartier im Rathause zu belassen. Der Bürgermeister weist da- rauf hin, daß diese Wohnung eine Amtswohnung sei, wel- che dringend benötigt werde, daher die fernere Überlassung dieser Wohnung an selbe nicht möglich sei; im übrigen befürwortet er die Gewährung eines unentgeldlichen Qua- tiers und bemerkt diesfalls, daß ihn der verstorbene Polizei- Commissär noch am Todtenbette wiederholt um die Erfüllung dieses Wunsches gebeten habe. G.R. Leopold Huber stellt den

Gesuch der städt. Polizei-Commissärswitwe Frau Theresia Gruber um Anweisung ihrer Pension, Gewährung eines unentgeldlichen Quartiers und einer Gnadengabe für ihre beiden Kinder und stellt namens der Sektion den Antrag, der selben die normalmäßige Pension anzuweisen und ihr vorläufig das von ihr innegehabte Quartier im Rathause zu belassen. Der Bürgermeister weist darauf hin, daß diese Wohnung eine Amtswohnung sei, welche dringend benötigt werde, daher die fernere Überlassung dieser Wohnung an selbe nicht möglich sei; im übrigen befürwortet er die Gewährung eines unentgeldlichen Quatiers und bemerkt diesfalls, daß ihn der verstorbene PolizeiCommissär noch am Todtenbette wiederholt um die Erfüllung dieses Wunsches gebeten habe. G.R. Leopold Huber stellt den

Antrag statt Gewährung einer Wohnung den beiden Kindern eine Gnadengabe auf eine bestimmte Zeit zu bewilligen. G.R. Dor. Hochhauser formulirt nach den Aufklärungen des Bürgermeisters den SektionsAntrag dahin, es sei der Gesuchstellerin die normalmässige Pension anzuweisen und ein unentgeldliches Quartier zu bewilligen, wegen deren Ausmittlung der Bürgermeister das weitere zu veranlassen habe. Hinsichtlich der weiteren Bitte um Gewährung einer Gnadengabe für ihre Kinder sei die selbe vorerst aufzufordern nachzuweisen, welche Auslagen sie für ihre Kinder habe, worüber sich der Gemeinderat die Entschließung für die nächste Sitzung vorbehalte. Dieser Antrag des G.R. Dor. Hochhauser wird angenommen. — Z. 107 praes. 3. G.R. v. Koller referirt über

Antrag statt Gewährung einer Wohnung den beiden Kindern eine Gnadengabe auf eine bestimmte Zeit zu bewilligen. G.R. Dor. Hochhauser formulirt nach den Aufklärungen des Bürgermeisters den Sektions- Antrag dahin, es sei der Ge- suchstellerin die normalmäs- sige Pension anzuweisen und ein unentgeldliches Quartier zu bewilligen, wegen deren Ausmittlung der Bürgermeister das wei- tere zu veranlassen habe. Hin- sichtlich der weiteren Bitte um Gewährung einer Gnadenga- be für ihre Kinder sei die selbe vorerst aufzufordern nachzuweisen, welche Aus- lagen sie für ihre Kinder habe, worüber sich der Ge- meinderat die Entschließung für die nächste Sitzung vorbehalte. Dieser Antrag des G.R. Dor. Hochhauser wird angenom- men. — Z. 107 praes. 3. G.R. v. Koller referirt über

einen Amtsbericht, womit wegen der in Folge Ablebens des städt. Polizei Commissärs zu treffenden Verfügungen Vorschläge erstattet werden, und stellt mit der weiteren Bemerkung, daß auch ein Gesuch des Herrn Franz Bregcha, städt. Kanzellist, um Verleihung der Polizei-Commissariats-Adjunk- tenstelle vorliege, namens der Sektion den Antrag, die Vor- schläge des Amtes zu genemi- gen und hienach die erledigte Polizei- Commissärsstelle dem gegen- wärtigen Polizei-Commissariats- Adjunkten Herrn Johann Wansner zu verleihen und ihm hiefür die Bezüge der IX. Rangklasse der Staatsbeam- ten, nemlich einen Jahres- gehalt von 1100 fl, die halbe Aktivitätszulage von 125 fl und eine unentgeldliche Wohnung im Rathaus zuzuweisen; von der definitiven Besetzung der Polizei-Comissariats-Adjunk- tenstelle vorläufig Umgang

einen Amtsbericht, womit wegen der in Folge Ablebens des städt. Polizei Commissärs zu treffenden Verfügungen Vorschläge erstattet werden, und stellt mit der weiteren Bemerkung, daß auch ein Gesuch des Herrn Franz Bregcha, städt. Kanzellist, um Verleihung der Polizei-Commissariats-Adjunktenstelle vorliege, namens der Sektion den Antrag, die Vorschläge des Amtes zu genemigen und hienach die erledigte PolizeiCommissärsstelle dem gegenwärtigen Polizei-CommissariatsAdjunkten Herrn Johann Wansner zu verleihen und ihm hiefür die Bezüge der IX. Rangklasse der Staatsbeamten, nemlich einen Jahresgehalt von 1100 fl, die halbe Aktivitätszulage von 125 fl und eine unentgeldliche Wohnung im Rathaus zuzuweisen; von der definitiven Besetzung der Polizei-Comissariats-Adjunktenstelle vorläufig Umgang

zu nehmen; hingegen dem im Polizei-Commissariate in Verwendung stehenden Kanzellisten Herrn Franz Bregcha für die Dauer dieser provisorischen Verwendung als Personalzulage das vom ihm im städt. Mauthaus gemietete Quartier unentgeldlich zu überlassen. G.R. Ploberger, Haller und Hofmann erklären sich gegen die beantragte Aufbesserung der Bezüge des Polizei-Commissärs und stellt ersterer den Antrag, die Polizei-Commissärstelle dem Herrn Wansner mit den früheren Bezügen zu verleihen; wenn er die Stelle hiemit nicht haben wolle so werde sich ein anderer hiefür finden. G.R. Peyrl erklärt sich im allgemeinen nicht dagegen, die Bezüge des Herrn Wansner etwas aufzubessern, nur sei er mit dem beantragten

zu nehmen; hingegen dem im Polizei-Commissariate in Verwendung stehenden Kan- zellisten Herrn Franz Breg- cha für die Dauer dieser provisorischen Verwendung als Personalzulage das vom ihm im städt. Mauthaus ge- mietete Quartier unentgeld- lich zu überlassen. G.R. Ploberger, Haller und Hofmann erklären sich ge- gen die beantragte Auf- besserung der Bezüge des Polizei-Commissärs und stellt ersterer den Antrag, die Polizei-Commissärstelle dem Herrn Wansner mit den früheren Bezügen zu verlei- hen; wenn er die Stelle hiemit nicht haben wolle so werde sich ein anderer hiefür finden. G.R. Peyrl erklärt sich im all- gemeinen nicht dagegen, die Bezüge des Herrn Wans- ner etwas aufzubessern, nur sei er mit dem beantragten

Modus nicht einverstanden, nachdem die vorgeschlage- ne Aufbesserung als Ge- haltserhöhung erscheine, wo- durch im Falle seiner Pensio- nirung der Gemeinde höhe- re Lasten erwachsen, er glaubt daher, daß die Aufbesserung in Form einer in die Pen- sion nicht einzurechnende Zu- lage zu gewähren sei. G.R. Dor. Stigler hält den Vorschlag des Amtes, es sei in den Bezü- gen des Polizei-Commissärs und des Adjunkten ein Unterschied zu machen für gerechtfertigt man solle jedoch diesen Un- terschied dadurch herbeiführen, daß dem Adjunkten geringe- re Bezüge zugewiesen werden. Es sei ja bei der beantragten Errichtung der Concepts-Adjunk- tenstelle ausdrücklich darauf hin- gewiesen worden, daß derselbe einen Theil der Geschäfte des Po- lizei-Commissariats werde zu- gewiesen erhalten, wodurch jedenfalls eine Erleichterung

Modus nicht einverstanden, nachdem die vorgeschlagene Aufbesserung als Gehaltserhöhung erscheine, wodurch im Falle seiner Pensionirung der Gemeinde höhere Lasten erwachsen, er glaubt daher, daß die Aufbesserung in Form einer in die Pension nicht einzurechnende Zulage zu gewähren sei. G.R. Dor. Stigler hält den Vorschlag des Amtes, es sei in den Bezügen des Polizei-Commissärs und des Adjunkten ein Unterschied zu machen für gerechtfertigt man solle jedoch diesen Unterschied dadurch herbeiführen, daß dem Adjunkten geringere Bezüge zugewiesen werden. Es sei ja bei der beantragten Errichtung der Concepts-Adjunktenstelle ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß derselbe einen Theil der Geschäfte des Polizei-Commissariats werde zugewiesen erhalten, wodurch jedenfalls eine Erleichterung

dieses Amtes stattgefunden habe. G.R. Dor. Hochhauser bemerkt, daß er sich darum dem Sektionsantrage angeschlossen habe, weil er die Wiederbesetzung der Adjunktenstelle überhaupt nicht für notwendig halte, indem durch Zutheilung von entsprechenden Hilfskräften in das PolizeiCommissariat dem Amtsbedürfnisse vollkommen Rechnung getragen wurde. Er stellt unter Hinweis darauf, daß durch Nichtbesetzung dieser Stelle dem Gemeinderate eine Ersparung von mehreren hundert Gulden zugehe den Antrag, die Polizeikommissariats-Adjunktenstelle gänzlich aufzulassen. G.R. v. Koller weist zur Unterstützung des Antrages, die PolizeiKommissärsstelle in die 9. Rangklasse zu setzen, noch insbesonders darauf hin, daß auch die Stelle des Kanzlei-Direktors und des Cassiers in diese Rangklasse gereiht sei, daher es nur der Billigkeit

dieses Amtes stattgefunden habe. G.R. Dor. Hochhauser bemerkt, daß er sich darum dem Sek- tionsantrage angeschlossen ha- be, weil er die Wiederbeset- zung der Adjunktenstelle überhaupt nicht für notwen- dig halte, indem durch Zu- theilung von entsprechenden Hilfskräften in das Polizei- Commissariat dem Amtsbedürf- nisse vollkommen Rechnung getragen wurde. Er stellt un- ter Hinweis darauf, daß durch Nichtbesetzung dieser Stelle dem Gemeinderate eine Ersparung von mehreren hundert Gulden zu- gehe den Antrag, die Polizeikom- missariats-Adjunktenstelle gänz- lich aufzulassen. G.R. v. Koller weist zur Unter- stützung des Antrages, die Polizei- Kommissärsstelle in die 9. Rang- klasse zu setzen, noch insbesonders darauf hin, daß auch die Stelle des Kanzlei-Direktors und des Cassiers in diese Rangklasse gereiht sei, daher es nur der Billigkeit

entspreche, die gewiß anstrengen- den Polizei-Commissärsstelle diesen beiden Stellen gleichzuhalten. G.R. Ploberger erklärt sich mit Rück- sicht auf die durch Auflösung der Polizeikommissariats-Ad- junktenstelle zu erzielenden Er- sparungen mit der Einreichung der Polizei-Commissärs stelle in die IX. Rangklasse einverstanden. G.R. Dr. Hochhauser fast sohin die Anträge in nachstehender Weise zusammen. I. die erledig- te Polizei-Commissärstelle sei dem Polizei-Commissariats- Adjunkten Herrn Johann Wansner zu verleihen, und seien demselben die mit der 9. Rangklasse verbundenen Be- züge zuzuweisen. 2. Die Po- lizeikommissariats-Adjunktenstelle sei aufzulassen. 3. Dem Kanzel- listen Herrn Franz Bregcha sei für die Dauer seiner proviso- rischen Verwendung im Polizei- Commissariate, die von ihm gemietete Wohnung unentgeldlich als Personalzulage zuzuweisen.

entspreche, die gewiß anstrengenden Polizei-Commissärsstelle diesen beiden Stellen gleichzuhalten. G.R. Ploberger erklärt sich mit Rücksicht auf die durch Auflösung der Polizeikommissariats-Adjunktenstelle zu erzielenden Ersparungen mit der Einreichung der Polizei-Commissärs stelle in die IX. Rangklasse einverstanden. G.R. Dr. Hochhauser fast sohin die Anträge in nachstehender Weise zusammen. I. die erledigte Polizei-Commissärstelle sei dem Polizei-CommissariatsAdjunkten Herrn Johann Wansner zu verleihen, und seien demselben die mit der 9. Rangklasse verbundenen Bezüge zuzuweisen. 2. Die Polizeikommissariats-Adjunktenstelle sei aufzulassen. 3. Dem Kanzellisten Herrn Franz Bregcha sei für die Dauer seiner provisorischen Verwendung im PolizeiCommissariate, die von ihm gemietete Wohnung unentgeldlich als Personalzulage zuzuweisen.

Diese Anträge werden einstimmig angenommen. — Z. 111 praes. II. Section. 4. G.R. Leopold Huber verliest den von der freiwilligen Feuerwehr vorgelegten Entwurf hinsichtlich des zwischen derselben und der Stadtgemeinde Steyr wegen Besorgung des Löschdienstes abzuschließenden Vertrages. Derselbe lautet. Vertrag. Die freiwillige Feuerwehr von Steyr, repräsentirt durch den Oberkommandanten einerseits und die Stadtgemeinde Steyr vertreten durch ihren Bürgermeister schließen über die Übername des Feuerlöschdienstes nachstehende Vereinbarungen: §. 1. Die Gemeinde Steyr übergibt und die freiw. Feuerwehr von Steyr übernimmt die Besorgung des Feuerlöschdienstes in der Stadt Steyr und den Nachbarorten nach Maßgabe des 5. Abschnittes

Diese Anträge werden einstim- mig angenommen. — Z. 111 praes. II. Section. 4. G.R. Leopold Huber verliest den von der freiwilligen Feuerwehr vorgelegten Entwurf hinsichtlich des zwischen derselben und der Stadtgemeinde Steyr wegen Besorgung des Löschdienstes abzuschließenden Vertrages. Derselbe lautet. Vertrag. Die freiwillige Feuerwehr von Steyr, repräsentirt durch den Ober- kommandanten einerseits und die Stadtgemeinde Steyr vertre- ten durch ihren Bürgermeister schließen über die Übername des Feuerlöschdienstes nachste- hende Vereinbarungen: §. 1. Die Gemeinde Steyr übergibt und die freiw. Feuerwehr von Steyr übernimmt die Besorgung des Feuerlöschdienstes in der Stadt Steyr und den Nachbarorten nach Maßgabe des 5. Abschnittes

der Feuerpolizei Ordnung für Ober- österreich und ihrer von der h. kk. Statthalterei genehmigten Statuten. §. 2. Du diesem Zwecke verpflichtet sich die freiw. Feuerwehr nachstehen- des Minimum von Mannschaft und Geräten beizustellen und in Stand zu halten und zwar I. an Mannschaft. a. einen Commandanten, b. zwanzig Steiger, c. sechzig Spitzenleute, s. die zur Herstellung von zwei Schlauchverbindungen, sowie zur Bedienung von zwei Lösch- maschinen, nötige Mannschaft (sammt Abwechslung) II. an eigenen Geräten muß die freiw. Feuerwehr mindestens halten: a. zwei ausgerüstete Ge- räte-Karren zur Herstellung von zwei Schlauchverbindungen auf drei Stock hohe Gebäude sammt den nötigen Rettungsequisiten. Statt des einen Rettungskarrens kann auch eine Schubleiter gehalten werden.

der Feuerpolizei Ordnung für Oberösterreich und ihrer von der h. kk. Statthalterei genehmigten Statuten. §. 2. Du diesem Zwecke verpflichtet sich die freiw. Feuerwehr nachstehendes Minimum von Mannschaft und Geräten beizustellen und in Stand zu halten und zwar I. an Mannschaft. a. einen Commandanten, b. zwanzig Steiger, c. sechzig Spitzenleute, s. die zur Herstellung von zwei Schlauchverbindungen, sowie zur Bedienung von zwei Löschmaschinen, nötige Mannschaft (sammt Abwechslung) II. an eigenen Geräten muß die freiw. Feuerwehr mindestens halten: a. zwei ausgerüstete Geräte-Karren zur Herstellung von zwei Schlauchverbindungen auf drei Stock hohe Gebäude sammt den nötigen Rettungsequisiten. Statt des einen Rettungskarrens kann auch eine Schubleiter gehalten werden.

b. Eine Druck- zugleich Sauspitze, die mindestens fünf Eimer Wasser zur Minute gibt, nebst fünfhundert Fuß Normal- u. fünfhundert Fuß Hydrofor Schläuchen. c. das für die vorgenannte Mannschaft nötige Rüstzeug und die erforderlichen Signalgegenstände. III. Zum gleichen Zwecke übergibt die Gemeinde Steyr und übernimmt die freiw. Feuerwehr die sämmtlichen, der Gemeinde gehörigen Löschgeräthschaften, welche von beiden Theilen für den Löschdienst notwendig und im guten brauchbaren Zustande befunden werden. Die Übergabe beziehungsweise Übernahme dieser Requisiten geschieht inventarisch und verpflichtet sich die freiw. Feuerwehr, dieselben in entsprechen gutem Zustande mit Rücksicht auf die natürliche Abnützung bei Lösung dieses Ver-

b. Eine Druck- zugleich Sauspitze, die mindestens fünf Eimer Wasser zur Minute gibt, nebst fünfhundert Fuß Normal- u. fünfhundert Fuß Hydrofor Schläu- chen. c. das für die vorgenannte Mann- schaft nötige Rüstzeug und die erforderlichen Signalgegenstän- de. III. Zum gleichen Zwecke über- gibt die Gemeinde Steyr und übernimmt die freiw. Feuer- wehr die sämmtlichen, der Ge- meinde gehörigen Löschgeräth- schaften, welche von beiden Theilen für den Löschdienst notwendig und im guten brauch- baren Zustande befunden wer- den. Die Übergabe beziehungsweise Übernahme dieser Requisiten geschieht inventarisch und ver- pflichtet sich die freiw. Feuer- wehr, dieselben in entsprechen gutem Zustande mit Rück- sicht auf die natürliche Abnüt- zung bei Lösung dieses Ver-

tragsverhältnisse an die Gemein- de Steyr zurück zu geben. Bei nachweislichen Verun- glückung von städt. Geräten im Löschdienste werden dieselben über Ansuchen der freiw. Feuer- wehr von Fall zu Fall den In- ventar abgeschrieben, bezie- hungsweise, wenn notwen- dig, von der Gemeinde Steyr durch neue ersetzt. §. 3. Desgleichen stellt die Gemeinde Steyr der freiw. Feuerwehr die für die gesammten Löschgeräte (einerlei ob sie der Stadtge- meinde Steyr oder der frei- willigen Feuerwehr gehören) notwendigen Depots zur Ver- fügung und besorgt auf ihre Kosten die Einrichtung und Herhaltung derselben, sowie auch die notwendige Beleuchtung und Bestellung von Öfen und dem nötigen Brennmateriale. §. 4. Die Gemeinde Steyr verpflichtet sich an die freiwillige Feuerwehr

tragsverhältnisse an die Gemeinde Steyr zurück zu geben. Bei nachweislichen Verunglückung von städt. Geräten im Löschdienste werden dieselben über Ansuchen der freiw. Feuerwehr von Fall zu Fall den Inventar abgeschrieben, beziehungsweise, wenn notwendig, von der Gemeinde Steyr durch neue ersetzt. §. 3. Desgleichen stellt die Gemeinde Steyr der freiw. Feuerwehr die für die gesammten Löschgeräte (einerlei ob sie der Stadtgemeinde Steyr oder der freiwilligen Feuerwehr gehören) notwendigen Depots zur Verfügung und besorgt auf ihre Kosten die Einrichtung und Herhaltung derselben, sowie auch die notwendige Beleuchtung und Bestellung von Öfen und dem nötigen Brennmateriale. §. 4. Die Gemeinde Steyr verpflichtet sich an die freiwillige Feuerwehr

für die Besorgung des Löschdienstes ein jährliches Aversum von 1500 fl sage fünfzehnhundert Gulden. in vierteljährig vorhinein fälligen Raten zu bezalen. §. 5. Die Gemeinde Steyr stellt der freiw. Feuerwehr zur Abhaltung ihrer notwendigen Steiger-Exercitien ein hiezu entsprechendes Gebäude mit dem notwendigen freien Vorplatze zur Verfügung und wird den Boden vor diesen Gebäude auf eine angemessene Breite mit weichem Materiale ausfüllen, um so Unglücksfällen bei einem Sturze möglichst vorzubeugen. Ebenso stellt die Gemeinde der freiw. Feuerwehr eine passende Vorrichtung zum Trocknen der Schläuche zur Verfü¬ gung und erhält dieselbe. §. 6. Die freiwillige Feuerwehr respective deren Commando übernimmt die Leitung des Löschdienstes bei ausgebrochenen Bränden (§. 46 des

für die Besorgung des Löschdienstes ein jährliches Aversum von 1500 fl sage fünfzehnhundert Gulden. in vierteljährig vor- hinein fälligen Raten zu be- zalen. §. 5. Die Gemeinde Steyr stellt der freiw. Feuerwehr zur Abhaltung ihrer notwendigen Steiger-Exercitien ein hiezu entsprechendes Gebäu- de mit dem notwendigen freien Vorplatze zur Verfügung und wird den Boden vor diesen Gebäude auf eine angemessene Breite mit wei- chem Materiale ausfüllen, um so Unglücksfällen bei einem Sturze möglichst vorzubeugen. Ebenso stellt die Gemeinde der freiw. Feuerwehr eine pas- sende Vorrichtung zum Trock- nen der Schläuche zur Verfü¬ gung und erhält dieselbe. §. 6. Die freiwillige Feuerwehr respec- tive deren Commando übernimmt die Leitung des Löschdienstes bei ausgebrochenen Bränden (§. 46 des

ob ist, Landesgesetzes vom 19. Febr. 1873) bezüglich der Waffenfabriks- feuerwehr wird die Gemeinde- Vorstehung folgende bisher gil- tige Anordnung aufrecht er- halten und deren Comman- do zur genauen Darnachach- tung verhalten. a. Bei Bänden von nicht der Waffenfabrik gehörigen Gebäu- den hat sich die Fabriksfeuer- wehr, im Falle sie überhaupt freiwillig Hilfe leisten will, dem Commando der freiw. Feuerwehr zur unbedingten Verfügung zu stellen. b. Bei Bänden von Gebäuden, welche der Waffenfabrik gehören steht es der Fabriksfeuerwehr frei, nach eigenem Ermessen zu löschen. Da jedoch diese Brän- de für die umliegenden Ge- bäude, ja für die ganze Stadt ge- fährlich werden können, so hat bei denselben die freiw. Feuer- wehr, wie bei Bränden an anderen Objekten, unbedingt auszurücken und entweder

ob ist, Landesgesetzes vom 19. Febr. 1873) bezüglich der Waffenfabriksfeuerwehr wird die GemeindeVorstehung folgende bisher giltige Anordnung aufrecht erhalten und deren Commando zur genauen Darnachachtung verhalten. a. Bei Bänden von nicht der Waffenfabrik gehörigen Gebäuden hat sich die Fabriksfeuerwehr, im Falle sie überhaupt freiwillig Hilfe leisten will, dem Commando der freiw. Feuerwehr zur unbedingten Verfügung zu stellen. b. Bei Bänden von Gebäuden, welche der Waffenfabrik gehören steht es der Fabriksfeuerwehr frei, nach eigenem Ermessen zu löschen. Da jedoch diese Brände für die umliegenden Gebäude, ja für die ganze Stadt gefährlich werden können, so hat bei denselben die freiw. Feuerwehr, wie bei Bränden an anderen Objekten, unbedingt auszurücken und entweder

die umliegenden Gebäude zu decken oder auch thätig einzugreifen. Wenn auch der Fabriksfeuerwehr ein selbstständiges Löschen an den der Waffenfabrik gehörigen Gebäuden gestattet ist, so darf sie jedoch der freiw. Feuerwehr in ihren Dispositionen auch dann nicht hindernd in den Weg treten, wenn sie gleichfalls an diesen Gebäuden, eine Löscharbeit für notwendig erkennt. §. 7. Der Gemeinde Vertretung ist die Abhaltung jeder Hauptübung der frei. Feuerwehr rechtzeitig anzuzeigen, damit sie sich von der Leistungsfähigkeit der freiwilligen Feuerwehr überzeugen könne. §. 8. Das Oberkommando der freiw. Feuerwehr wird alle ihm zur Kenntnis gelangten Außerachtlassungen der bestehenden Feuerpolizeivorschriften der Gemeinde Vorstehung

die umliegenden Gebäude zu decken oder auch thätig einzu- greifen. Wenn auch der Fabriksfeuer- wehr ein selbstständiges Löschen an den der Waffenfabrik gehörigen Gebäuden gestattet ist, so darf sie jedoch der freiw. Feuer- wehr in ihren Dispositionen auch dann nicht hindernd in den Weg treten, wenn sie gleichfalls an diesen Gebäuden, eine Löscharbeit für notwen- dig erkennt. §. 7. Der Gemeinde Vertretung ist die Abhaltung jeder Hauptübung der frei. Feuerwehr rechtzeitig anzuzeigen, damit sie sich von der Leistungsfähigkeit der freiwilligen Feuerwehr überzeugen könne. §. 8. Das Oberkommando der freiw. Feuerwehr wird alle ihm zur Kennt- nis gelangten Außerachtlassungen der bestehenden Feuerpolizeivor- schriften der Gemeinde Vorstehung

zur Amtshandlung anzeigen. §. 9. Die städtischen Polizei-Organe werden dem Oberkommendo bei Hauptübungen sowie bei Bränden entsprechend zur Ver- fügung gestellt und diesbe- züglich instruirt. §. 10. Die freiw. Feuerwehr verpflich- tet sich weiters, wenigstens mit einem Drittel der im § 2 bezeichneten Minimal- Mannschaft eine Bereitschaft der- art zu halten, daß sich die Bereit- schaftsmannschaft stets im Stadtbe- zirke befindet. §. 11. Dieser Vertrag tritt mit der Unterfertigung in Wirksamkeit und kann von beiden contra- hirenden Theilen halbjährig gekündet werden. Urkunde dessen der Contrahen- ten Fertigung. — Referent stellt namens der Sektion den Antrag, bei der Wichtig- keit des Gegenstandes den

zur Amtshandlung anzeigen. §. 9. Die städtischen Polizei-Organe werden dem Oberkommendo bei Hauptübungen sowie bei Bränden entsprechend zur Verfügung gestellt und diesbezüglich instruirt. §. 10. Die freiw. Feuerwehr verpflichtet sich weiters, wenigstens mit einem Drittel der im § 2 bezeichneten MinimalMannschaft eine Bereitschaft derart zu halten, daß sich die Bereitschaftsmannschaft stets im Stadtbezirke befindet. §. 11. Dieser Vertrag tritt mit der Unterfertigung in Wirksamkeit und kann von beiden contrahirenden Theilen halbjährig gekündet werden. Urkunde dessen der Contrahenten Fertigung. — Referent stellt namens der Sektion den Antrag, bei der Wichtigkeit des Gegenstandes den

Vertrag Punkt für Punkt in Beratung zu ziehen. G.R. v. Koller bemerkt, daß der vorliegende Vertrags-Entwurf mit dem zwischen der Gemeinde und dem Turn-Verein wegen Besorgung des Löschdienstes bestandene Vertrage vollkommen übereinstimme und das insbesonders wegen Bewilligung der Subvention bereits früher vom Gemeinderate ein endgültiger Beschluß gefaßt worden sei, daher er dem Antrag stellt, dem Vertragsentwurf in blos die Zustimmung zu ertheilen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 79 praes. Nach erfolgter Abstimmung verliest G.R. Leopold Huber nachstehendes Schreiben des Turn-Vereins: — Löbliche Gemeinde-Vorstehung Steyr. Für den ausgeübten Löschdienst hätte der Turn-Verein die vertragsmässige Dotation von 275 fl welche auf die Zeit vom 1. Jänner

Vertrag Punkt für Punkt in Be- ratung zu ziehen. G.R. v. Koller bemerkt, daß der vorliegende Vertrags-Entwurf mit dem zwischen der Gemein- de und dem Turn-Verein we- gen Besorgung des Löschdien- stes bestandene Vertrage voll- kommen übereinstimme und das insbesonders wegen Bewilligung der Subvention bereits früher vom Gemein- derate ein endgültiger Beschluß gefaßt worden sei, daher er dem Antrag stellt, dem Ver- tragsentwurf in blos die Zu- stimmung zu ertheilen. Die- ser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 79 praes. Nach erfolgter Abstimmung verliest G.R. Leopold Huber nachstehendes Schreiben des Turn-Vereins: — Löbliche Ge- meinde-Vorstehung Steyr. Für den ausgeübten Löschdienst hätte der Turn-Verein die ver- tragsmässige Dotation von 275 fl welche auf die Zeit vom 1. Jän- ner

bis 5. März a.c. enthällt, aus der Gemeinde Kassa zu beheben. Nachdem aber die freiwillige Feuerwehr seit Beginn dieses Jahres sich selbstständig verwal- tet, verzichtet der Turn-Verein auf die ihm noch gebührende Dotation zu Gunsten der Feuerwehr und bittet die löbliche Gemeinde-Vorstehung diese Verzichtleistung zur Kennt- nis zu nehmen und die freiwillige Feuerwehr davon zu verständigen. Steyer 12. Februar 1876. — Für den Turnverein Dr. Seidl - Vorstand. Referent bestellt namens der Sektion den Antrag, diese Zuschrift ge- nemigend zur Kenntnis zu nehmen, und wegen Zalung der Subvention den nöti- gen Auftrag an das Amt zu erlassen. — Wird angenommen. Z. 1475 5. Derselbe referirt über den Bericht des städt. Cassaamtes be- treffend die Bier-Erzeugung, dann die Ein- u. Ausfuhr

bis 5. März a.c. enthällt, aus der Gemeinde Kassa zu beheben. Nachdem aber die freiwillige Feuerwehr seit Beginn dieses Jahres sich selbstständig verwaltet, verzichtet der Turn-Verein auf die ihm noch gebührende Dotation zu Gunsten der Feuerwehr und bittet die löbliche Gemeinde-Vorstehung diese Verzichtleistung zur Kenntnis zu nehmen und die freiwillige Feuerwehr davon zu verständigen. Steyer 12. Februar 1876. — Für den Turnverein Dr. Seidl - Vorstand. Referent bestellt namens der Sektion den Antrag, diese Zuschrift genemigend zur Kenntnis zu nehmen, und wegen Zalung der Subvention den nötigen Auftrag an das Amt zu erlassen. — Wird angenommen. Z. 1475 5. Derselbe referirt über den Bericht des städt. Cassaamtes betreffend die Bier-Erzeugung, dann die Ein- u. Ausfuhr

im abgelaufenen Jahre 1875. Hienach wurde in diesem Jahre in Steyr erzeugt 49096 Eimer, eingeführt 40905 Eimer, ausgeführt 20172 2/4 Eimer; in Steyr konsumirt 69827 3/4 Eimer. Die Perzeptionskosten betragen 805 fl 37 xr, daher ein Reinertrag von 13247 fl 47 1/2 xr erzielt worden sei. — Wird zur Kenntnis genommen und die Auszahlung der noch aus haftenden Perzeptionskosten beschlossen. — Z. 839. III. Section 6. G.R. Josef Huber berichtet über eine Eingabe des Baumeisters Herrn Anton Plochberger, mit welcher derselbe um Anweisung einer ihm von der Gemeinde Vorstehung gestrichenen restlichen Forderung pr 1324 fl 83 xr aus dem Schulhausbaue nachsucht, und stellt nach Vorlesung dieser Eingabe und des Berichtes des städt. Bauamtes namens der Sektion in Hinblick auf den letzten Punkt der vom Herrn Plochberger

im abgelaufenen Jahre 1875. Hienach wurde in diesem Jah- re in Steyr erzeugt 49096 Ei- mer, eingeführt 40905 Ei- mer, ausgeführt 20172 2/4 Eimer; in Steyr konsumirt 69827 3/4 Eimer. Die Perzeptionskosten betragen 805 fl 37 xr, daher ein Reinertrag von 13247 fl 47 1/2 xr er- zielt worden sei. — Wird zur Kenntnis genommen und die Auszahlung der noch aus haftenden Perzeptionskosten beschlossen. — Z. 839. III. Section 6. G.R. Josef Huber berichtet über eine Eingabe des Baumeisters Herrn Anton Plochberger, mit welcher derselbe um Anweisung einer ihm von der Gemeinde Vorstehung gestrichenen restlichen Forderung pr 1324 fl 83 xr aus dem Schulhausbaue nachsucht, und stellt nach Vorlesung dieser Ein- gabe und des Berichtes des städt. Bauamtes namens der Sektion in Hinblick auf den letzten Punkt der vom Herrn Ploch- berger

gemachten Eingabe und mit Rücksicht auf dessen krank- haften Zustande, welcher ihn vielleicht noch einige Monate abhalten dürfte, das Zimmer zu verlassen, den Antrag: Es möge ein Comité bestimmt werden, welches mit Inter- venirung des Bürgermei- sters und im Beisein des städt. Ingenieurs sich zu Herrn Plochberger begeben wolle, um die von selben in seiner Ein- gabe angedeuteten Irrthümer ins Klare zu bringen und sich mit demselben nach Mög- lichkeit zu einigen. Das Er- gebnis dieser Verhandlung sei dem Gemeinderate zur Kenntnis zu bringen. — Wird angenommen. — Z. 1261. 7. Derselbe referirt über nachste- henden Amtsberichti: — Löbli- cher Gemeinderat! — In der Gemeinderatssitzung vom 21. Jän- ner d.J. wurde beschlossen, es sei eine Augenscheinskom- mission beim Haslingerhaus

gemachten Eingabe und mit Rücksicht auf dessen krankhaften Zustande, welcher ihn vielleicht noch einige Monate abhalten dürfte, das Zimmer zu verlassen, den Antrag: Es möge ein Comité bestimmt werden, welches mit Intervenirung des Bürgermeisters und im Beisein des städt. Ingenieurs sich zu Herrn Plochberger begeben wolle, um die von selben in seiner Eingabe angedeuteten Irrthümer ins Klare zu bringen und sich mit demselben nach Möglichkeit zu einigen. Das Ergebnis dieser Verhandlung sei dem Gemeinderate zur Kenntnis zu bringen. — Wird angenommen. — Z. 1261. 7. Derselbe referirt über nachstehenden Amtsberichti: — Löblicher Gemeinderat! — In der Gemeinderatssitzung vom 21. Jänner d.J. wurde beschlossen, es sei eine Augenscheinskommission beim Haslingerhaus

in Aichet abzuhalten, welche behufs Beseitigung der daselbst bestehenden straßenpolizeilichen Übelstände dem löbl. Gemeinderate die nötigen Vorschläge zu erstatten habe. Es wurde demnach eine Lokalaugenscheinskommission für den 12. Februar d.J. anberaumt und zu der selben die löbl. Bausektion des Gemeinderates, Herr SchulDirektor Wenhart als Vertreter der anrainenden Schule, der städt. Ingenieur und Herr Haslinger eingeladen. Dieselbe fand am besagten Tage unter Intervention des Herrn Bürgermeisters statt und war die Bausektion hiebei durch den Herrn Gemeinderat Tomitz vertreten. Bei dieser Commission wurde und konstatirt, daß der im Berichte der Bausektion vom 21. Jänner d.J. angeführte Thatbestand vollständig richtig sei und zur Beseitigung der hiedurch herbeigeführten Unzukömmlichkeiten nachstehendes

in Aichet abzuhalten, welche be- hufs Beseitigung der daselbst bestehenden straßenpolizeilichen Übelstände dem löbl. Gemeinde- rate die nötigen Vorschläge zu erstatten habe. Es wurde demnach eine Lokalaugenscheins- kommission für den 12. Februar d.J. anberaumt und zu der selben die löbl. Bausektion des Gemeinderates, Herr Schul- Direktor Wenhart als Vertre- ter der anrainenden Schule, der städt. Ingenieur und Herr Haslinger eingeladen. Die- selbe fand am besagten Tage unter Intervention des Herrn Bürgermeisters statt und war die Bausektion hiebei durch den Herrn Gemeinderat Tomitz ver- treten. Bei dieser Commission wurde und konstatirt, daß der im Berichte der Bausektion vom 21. Jänner d.J. angeführte Thatbe- stand vollständig richtig sei und zur Beseitigung der hie- durch herbeigeführten Unzu- kömmlichkeiten nachstehendes

als zweckdienlich erkannt: 1. Herr Haslinger, aus dessen Gründen zum größten Theil das Wasser kommt, das gegen- wärtig durch das Haus der Frau Salzwimmer auf die Strasse abfließt, wäre zu ver- halten, unmittelbar vor sei- nem Stadl eine gemauerte, wasserdichte Sickergrube im lichten 0.8 M. lang und breit und 1 M. lief mit versperr- barem Canalgitter herzustellen; der sich in demselben zeitwei- se ansammelnde Schotter ist nach Bedarf auszuräumen. Von hier aus hat er unter- halb seiner Tenne einen gemauerten, mit Steinplatten gedeckten im Lichten 0.5 M. weiten, mit entsprechendem Gefäll versehenen Abzugska- nal bis zur Strasse herzustel- len. — 2. Hier wäre durch die Gemeinde eine Wasserdichte Sickergrube, im Lichten 1 M. lang und breit und 1.5 M. tief mit Gitter anzulegen,

als zweckdienlich erkannt: 1. Herr Haslinger, aus dessen Gründen zum größten Theil das Wasser kommt, das gegenwärtig durch das Haus der Frau Salzwimmer auf die Strasse abfließt, wäre zu verhalten, unmittelbar vor seinem Stadl eine gemauerte, wasserdichte Sickergrube im lichten 0.8 M. lang und breit und 1 M. lief mit versperrbarem Canalgitter herzustellen; der sich in demselben zeitweise ansammelnde Schotter ist nach Bedarf auszuräumen. Von hier aus hat er unterhalb seiner Tenne einen gemauerten, mit Steinplatten gedeckten im Lichten 0.5 M. weiten, mit entsprechendem Gefäll versehenen Abzugskanal bis zur Strasse herzustellen. — 2. Hier wäre durch die Gemeinde eine Wasserdichte Sickergrube, im Lichten 1 M. lang und breit und 1.5 M. tief mit Gitter anzulegen,

um das Wasser zu sammeln welches dann nach Zurücklassung des Schlammes in das bereits bestehende Rinnsaal im sogenannten Haslingergaßl abfließt. — 3. An der Hauptstrasse ist wieder eine gemauerte Sickergrube zur Aufname dieses und des von der Strasse kommenden Wassers herzustellen, von welcher dann ein Canal unter der Strasse durchzuführen und in das vorhandene offene Rinnsaal gegen die buckelige Wiese abzuleiten ist. Dieser Canal hätte eine Länge von ca. 25 M. mit einer Weile von 0.5 M. und wäre mit Steinplatten zu decken. 4. Bei dieser Gelegenheit könnte auch die Hausbesitzerin Salzwimmer zur Einleitung des von ihrem Hause kommenden Überwassers in die 2. Sickergrube verhalten werden. — Die Herstellungen sub 1 u. 4 hätten die Parteien, jene sub 2 zu 3 die Gemeinde und wurden

um das Wasser zu sammeln welches dann nach Zurück- lassung des Schlammes in das bereits bestehende Rinn- saal im sogenannten Has- lingergaßl abfließt. — 3. An der Hauptstrasse ist wieder eine gemauerte Sickergrube zur Auf- name dieses und des von der Strasse kommenden Wassers her- zustellen, von welcher dann ein Canal unter der Strasse durchzuführen und in das vorhandene offene Rinnsaal gegen die buckelige Wiese abzuleiten ist. Dieser Canal hätte eine Länge von ca. 25 M. mit einer Weile von 0.5 M. und wäre mit Steinplatten zu decken. 4. Bei dieser Gelegenheit könnte auch die Hausbesitzerin Salzwim- mer zur Einleitung des von ih- rem Hause kommenden Über- wassers in die 2. Sickergrube verhalten werden. — Die Her- stellungen sub 1 u. 4 hätten die Parteien, jene sub 2 zu 3 die Gemeinde und wurden

für letztere nach Angabe des städt. Bauamtes ca 250 fl Kosten erlaufen. Die Com- mission erlaubt sich diese Vor- schläge dem löblichen Gemein- derate um so mehr zu un- terbreiten, als eine Abhilfe der dort bestehenden straßen- polizeilichen Übelstände ins- besonders mit Rücksicht auf das nebenbefindliche Schulhaus dringend notwendig ist. Die Erlassung der sub 1 und 4 angeführten Weisungen an die Parteien wäre dem Herrn Bürgermeister in erster Instanz zu überlassen, nachdem es sich bei denselben lediglich um Abstellung bestehender strassen- polizeilicher Übelstande handelt. Steyr 14. Februar 1876. Im Auf- trage der Kommission Iglseder. Hiezu bemerkt er namens der Sektion: Punkt 1. Die Herstellung einer gemauerten wasserdichten Sic- kergrube im Lichten 8 Decimeter im Quadrat und 1 Meter tief,

für letztere nach Angabe des städt. Bauamtes ca 250 fl Kosten erlaufen. Die Commission erlaubt sich diese Vorschläge dem löblichen Gemeinderate um so mehr zu unterbreiten, als eine Abhilfe der dort bestehenden straßenpolizeilichen Übelstände insbesonders mit Rücksicht auf das nebenbefindliche Schulhaus dringend notwendig ist. Die Erlassung der sub 1 und 4 angeführten Weisungen an die Parteien wäre dem Herrn Bürgermeister in erster Instanz zu überlassen, nachdem es sich bei denselben lediglich um Abstellung bestehender strassenpolizeilicher Übelstande handelt. Steyr 14. Februar 1876. Im Auftrage der Kommission Iglseder. Hiezu bemerkt er namens der Sektion: Punkt 1. Die Herstellung einer gemauerten wasserdichten Sickergrube im Lichten 8 Decimeter im Quadrat und 1 Meter tief,

würde den Zweck durchaus nicht entsprechen, da eine solche sich voraussichtlich in kürzester Zeit mit Schlamm füllt. Um den Kanal unter der Tenne des Herrn Haslinger herzustellen, müßte die Tenne ganz aufgerissen werden, hiedurch würde das Material für fernere Verwendung unbenutzbar, während selbe so noch 10 Jahre bestehen könnte. Die Sektion beantragt nun, um H. Haslinger die Herstellung einer neuen Tenne nicht aufbürden zu müssen, und da es eben so zweckentsprechend ist, wenn das Wasser auf dem Grunde des Herrn Haslinger seinen jetzigen Lauf hat, Herrn Haslinger zu verhalten, das bestehende Rinnsaal, besonders an der angrenzenden Mauer der Frau Salzwimmer gut in Cement herzustellen und bis an die Strasse zu leiten.

würde den Zweck durchaus nicht entsprechen, da eine solche sich voraussichtlich in kür- zester Zeit mit Schlamm füllt. Um den Kanal unter der Tenne des Herrn Haslinger herzustellen, müßte die Ten- ne ganz aufgerissen werden, hiedurch würde das Material für fernere Verwendung unbe- nutzbar, während selbe so noch 10 Jahre bestehen könnte. Die Sektion beantragt nun, um H. Haslinger die Herstel- lung einer neuen Tenne nicht aufbürden zu müs- sen, und da es eben so zweckentsprechend ist, wenn das Wasser auf dem Grunde des Herrn Haslinger seinen jetzigen Lauf hat, Herrn Haslinger zu verhalten, das bestehende Rinnsaal, besonders an der angrenzenden Mauer der Frau Salzwimmer gut in Cement herzustellen und bis an die Strasse zu leiten.

Unter letzterer soll durch die Gemeinde ein Kanal bis zum Berg am Haslingerhaus her- gestellt werden, von wo aus dann das Wasser in das offene Rinsaal bis an die Aicheter Hauptstrasse abflies- sen kann. Der obige Kanal kann auf ca. 50 fl zu stehen kommen. Der Vorsitzende hält diesen An- trag nicht für gerechtfertigt, in dem er darauf hinweist, daß von Seite des Gemeinderates aus- drücklich beschlossen worden sei, es sei an Ort und Stelle eine Commission abzuhalten, welche die geeigneten Vor- schläge dem Gemeinderate zu unterbreiten habe. Diese Vor- schläge wurden nun ein- fach von der Bausektion, welche, obwol sie vollzälig zur Commission geladen war, bei derselben doch nur durch ein Mitglied, den Gemeinderat Tomitz vertreten wurde, ig- norirt, womit er sich keines- wegs

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