welchem dieselbe unter Hinweis auf ihr hohes Alter von 71 Jahren, in Folge dessen sie die Dienste einer Turmwächterin nicht mehr versehen könne, und auf ihre 43jährige Dienstleistung als solche die motivir- te Bitte stellt, sie des Dienstes einer Turmwächterin zu entheben und ihr in Anbetracht ihrer langen und beschwerlichen Dienstleistung eine entsprechende Pension und einen unentgeltlichen Unterstand zu gewähren. Referent beantragt namens der Sektion, der Ge- suchstellerin die Hälfte ihrer bisheri- gen Löhnung als Gnadengabe aus- zuzahlen und ihr einen unentgelt- lichen Unterstand anzuweisen. G.R. Dr. Hochhauser beantragt, der- selben den bisherigen ganzen Gehalt als Gna- dengabe anzuweisen, jedoch die Aktivitätszulage (Naturalwohnung und Holzdeputat) einzustellen. Die Sektion zieht sohin ihren Antrag zurück, und schließt sich dem Antrage des G.R. Dor. Hochhauser an, welcher bei der Abstimmung auch ange- nommen wird.– Z 60 praes.
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