welchem dieselbe unter Hinweis auf ihr hohes Alter von 71 Jahren, in Folge dessen sie die Dienste einer Turmwächterin nicht mehr versehen könne, und auf ihre 43jährige Dienstleistung als solche die motivirte Bitte stellt, sie des Dienstes einer Turmwächterin zu entheben und ihr in Anbetracht ihrer langen und beschwerlichen Dienstleistung eine entsprechende Pension und einen unentgeltlichen Unterstand zu gewähren. Referent beantragt namens der Sektion, der Gesuchstellerin die Hälfte ihrer bisherigen Löhnung als Gnadengabe auszuzahlen und ihr einen unentgeltlichen Unterstand anzuweisen. G.R. Dr. Hochhauser beantragt, derselben den bisherigen ganzen Gehalt als Gnadengabe anzuweisen, jedoch die Aktivitätszulage (Naturalwohnung und Holzdeputat) einzustellen. Die Sektion zieht sohin ihren Antrag zurück, und schließt sich dem Antrage des G.R. Dor. Hochhauser an, welcher bei der Abstimmung auch angenommen wird.– Z 60 praes.
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