jederzeit genau zu kennen.– Ich will, um Niemanden nahe zu treten, auf dieses immerhin prekäre Kapitel nicht näher eingehen und glaube nur her- vorheben zu sollen, daß die Armenräte mit Zuhilfname der ihnen zuge- wiesenen Organe, und da ihr Wir- kungskreis nur auf einen kleinen Theil der Stadt beschränkt ist, weit besser in der Lage sein werden, diese Zeugnisse mit wünschens- werter Genauigkeit und im Einklange mit den wahren Verhält- nissen auszufertigen.– Die Fälle in welchen Pfarrämtern die Aus- stellung der Armut– Zeugnisse ge- setzlich zugewiesen sind, erscheinen ohnehin in diesem angeführt. § 10 enthält die Anordnung über eine notwendige Supplirung ei- nes Armenrates oder Armen- vaters. §11. Derselbe bespricht das Institut der Armenhausväter. Ich glaube nicht erst hervorheben zu sollen, wie wich- tig es ist, daß für jedes der Armen- häuser einerseits zur Herhaltung der Ordnung, andererseits, und insbe- sonders, um jederzeit über den
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