bewährte und als musterhaft gelten kann, anschließt; selbstverständlich mit der Berücksichtigung der maß- gebenden hiesigen Verhältnisse. Über- dieß habe ich im Auftrage des Herrn Bürgermeisters mir persönlich in Linz durch den Referenten im Armenwe- sen in den gesammten Geschäftsgang hinsichtlich der Armenpflege Einsicht ver- schafft, und die hiebei erlangten Auf- schlüsse entsprechend verwertet. In- dem ich daher bitte, dieses Elaborat der löblichen Armen–Section des Gemein- derates zur Begutachtung und sohin dem löblichen Gemeinderate zur Be- schlußfassung vorzulegen, erlaube ich mir nur noch nachfolgende Bemerkungen im Allgemeinen und zu speziellen Bestimmungen des Statutes anzuführen. Die Notwendigkeit einer Reform des Armenwesens überhaupt, welches in seinem gegenwärtigen Bestande den Zeitverhältnissen in keiner Weise mehr entspricht, bedarf wol keiner weiteren Erörterung, da jeder wel- cher mit den einschlägigen Umständen bekannt ist, die Mangelhaftigkeit des- selben in jeder Richtung einsieht. Ich
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