ersucht, diesfalls in einer der nächsten Sitzungen auf Grund des Elaborates der Armen Section die betreffenden Anträge zu stellen. Vom Herrn Bürgermeister beauftragt, hierüber die geeigneten Vorschläge auszuarbeiten, beehre ich mich in der Anlage das Armenstatut für die Stadt Steyr sammt 2 Stk. Beilagen ergebenst zu unterbreiten und hiebei zu bemerken, daß die Vorlage dieses, einen bedeutenden Aufwand von Zeit und Mühe erfordenden Elaborates erst jetzt erfolgt, nachdem die der löblichen Gemeinde–Vorstehung ohnehin bekannte Geschäftsüberhäufung die Verfassung einer so ausgedehnten Arbeit verzöger- te. Ich muß bemerken, daß das von mir ausgearbeitete Armenstatut sammt Beilagen auf den von mir während meiner Amtswirksamkeit in Linz und hier beruhenden Erfahrungen begründet ist, und daß die hiemit beantragte Reform sich an die im Jahre 1870 in Linz durchgeführte Armen– Reform, welche sich laut eingeholter Erkundigung seither vollkommen
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