Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1876

§: 25. Behufs genauer Evidenthaltung der Armen ist alljährlich vor Schluß des Jahres eine Armen–Hauptrevision durch die Armen- räte im Verein mit ihren Armen- vätern vorzunehmen, um hiedurch alle eingetretenen Veränderungen zu konstatiren und etwa vorhandene Irrthü- mer aufzuklären. Über das Ergebnis die- ser Revision ist bei der nächsten Armen– Commissions–Sitzung von jedem Armen- rat Bericht zu erstatten. §: 26. Die Sorge für Hintanhaltung des Strassen- bettels ist eine Hauptaufgabe der Armen- väter, Armenräte und der Armen–Commis- sion. Notorische Bettler sind der Gemeinde– Vorstehung anzuzeigen, welche auf Grund der polizeilichen und strafgesetzlichen Be- stimmungen gegen dieselben vorzuge- hen, und auswärts zuständige überdies nach dem Gesetze vom 27. Juli 1891 R. G. Bl. No 88 zu behandeln hat.

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