Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1876

Auszahlung sollen jederzeit einige Mitglieder der Armen–Commission anwesend sein. Außer diesen regelmäßigen Auszahlun- gen können in Folge von Spenden u. dgl. von der Armen–Commission auch außerordentliche Auszahlungen ver- anlaßt werden. Die Auszahlung der Unterstützungen an auswärts wohnhafte nach Steyr zuständige Arme erfolgt auf Grund der von ihnen einzusendenden Quit- tungen, welche mit der Lebensbe- stätigung des Betheilten durch das Pfarramt, und bei Erziehungsbei- trägen an schulpflichtige Kinder mit der Bestätigung über den regel- mäßigen Schulbesuch durch die betref- fende Schulleitung versehen sein müßen. Es werden 3 Kategorien von Armen- gelder festgesetzt. 1. mit monatlich .... 1 fl 2. mit monatlich .... 2 fl u. 3. mit monatlich .... 3 fl

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