Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1876

Auszahlung sollen jederzeit einige Mitglieder der Armen–Commission anwesend sein. Außer diesen regelmäßigen Auszahlungen können in Folge von Spenden u. dgl. von der Armen–Commission auch außerordentliche Auszahlungen veranlaßt werden. Die Auszahlung der Unterstützungen an auswärts wohnhafte nach Steyr zuständige Arme erfolgt auf Grund der von ihnen einzusendenden Quittungen, welche mit der Lebensbestätigung des Betheilten durch das Pfarramt, und bei Erziehungsbeiträgen an schulpflichtige Kinder mit der Bestätigung über den regelmäßigen Schulbesuch durch die betreffende Schulleitung versehen sein müßen. Es werden 3 Kategorien von Armengelder festgesetzt. 1. mit monatlich .... 1 fl 2. mit monatlich .... 2 fl u. 3. mit monatlich .... 3 fl

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