Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfassung erforderlichen Anzahl von Gemeinderats-Mitgliedern, und bestimmt zu Verifikatoren des Sitzungs-Protokolles die Gemeinderäte v. Koller und Holderer, hierauf verliest er ein Schreiben des Herrn Redakteurs der Steyer-Zeitung in welchem derselbe das Ersuchen stellt, es mögen der Redaktion dieser Zeitung die ämtlichen Sitzungs-Protokolle und Polizei-Rapporte zugemittelt werden. Hinsichtlich des letzteren Punktes bemerkt der Vorsitzende, daß eine Zusendung der Polizei-Rapporte an den „Alpen Bote“ nicht erfolge, sondern daß demselben nur über Anfragen etwaige diesfällige Mitteilungen gemacht werden; er stellt sohin an den Gemeinderat die Frage, ob die ämtlichen Sitzungs-Protokolle der Redaktion der Steyrer Zeitung in gleicher Weise, wie dem Alpenboten, an welchen die Zumittlung in Folge der Bestimmung des §19 der Geschäfts-Ordnung des Gemeinderates erfolge, zugesendet werden solle?
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