Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1876

Versorgung sind: 1. Eine einmalige Betheilung mit Schuhen oder Kleidungsstücken. 2. Eine Anweisung zum unentgeltlichen Bezug von Arzeneien und Bruchbändern, zum Gebrauche von Bädern zur Erlangung der unentgeltlichen Todtenbeschau und auf Bestreitung der Begräbniskosten; 3. Eine einmalige, außerordentliche Betheilung mit Geld. 4. Eine Betheilung auf Krankheitsdauer oder für die Wintermonate. 5. Verleihung von Erziehungsbeiträgen für Kinder, auf die Dauer des schulpflichtigen Alters. 6. Eine Betheilung auf Lebensdauer oder bis zur Besserung der Verhältnisse des Armen. 7. Die Verleihung von Pfründen, Stiftungen und Stipendien. 8. Die Aufname in ein Armenhaus. §. 18. Wenn ein Armer um eine dieser im § 17 aufgezählten Unterstützungen nachsuchen will, so hat er sich stets vorerst

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