Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1876

Versorgung sind: 1. Eine einmalige Betheilung mit Schu- hen oder Kleidungsstücken. 2. Eine Anweisung zum unentgeltlichen Bezug von Arzeneien und Bruchbän- dern, zum Gebrauche von Bädern zur Erlangung der unentgeltlichen Tod- tenbeschau und auf Bestreitung der Be- gräbniskosten; 3. Eine einmalige, außerordentliche Be- theilung mit Geld. 4. Eine Betheilung auf Krankheitsdauer oder für die Wintermonate. 5. Verleihung von Erziehungsbeiträgen für Kinder, auf die Dauer des schulpflichtigen Alters. 6. Eine Betheilung auf Lebensdauer oder bis zur Besserung der Verhältnisse des Armen. 7. Die Verleihung von Pfründen, Stif- tungen und Stipendien. 8. Die Aufname in ein Armenhaus. §. 18. Wenn ein Armer um eine dieser im § 17 aufgezählten Unterstützungen nach- suchen will, so hat er sich stets vorerst

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