Armen–Angelegenheiten und Erstattung der Anzeige über alle diesfalls wahr- genommenen Gebrechen bei der Armen– Commission. 9. Die Sorge auf Abstellung des Strassenbet- tels in seinem Bezirke (§. 8 P. 9) 10. Die Mitwirkung bei der Armen–Haupt- revision (§ 24) 11. Die Erstattung von Vorschlägen und An- trägen zur Hebung und Verbesserung des Armenwesen. §: 10 Im Falle einer längeren Abwesenheit, Krank- heit oder sonstigen Verhinderung hat der Armenvater oder Armenrat hievon dem Vorsitzenden der Armen–Commission resp. dessen Stellvertreter die Anzeige zu machen, welcher den Armenvater des nächst gelegenen Viertels resp. den Armen- rat dieses Bezirkes mit dessen Stellver- tretung betraut. §: 11 Für jedes Armenhaus ist von der Armen– Commission aus ihren Mitgliedern auf
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