dessen Anname es ja immer der Ge- meinde vorbehalten bliebe, die Fuhren den Herrn Viertl zu übertragen. Bei der Abstimmung wird der An- trag des G.R. Ploberger zum Beschlus- se erhoben. — Z. 84. 10. Referent berichtet über das Ge- such des Herrn Franz Lang, um miet- weise Überlassung des städt. Kellers im Exzöllestinnergebäude auf die Dauer von 5 Jahren gegen Zahlung eines Mietzinses von jährlich 25 fl, und stellt nach Verlesung des Gesuches, namens der Sektion den Antrag, dem Gesuchsteller diesen Keller um den angebotenen Mietzins, jedoch nur auf die Dauer eines Jahres zu überlassen. Vicebürgermeister Putz findet den Be- trag von 25 fl als Jahresmiete viel zu gering. G.R. Pointer bemerkt, daß dieser Keller nicht als solcher, sondern nur als Holzlage benützt werde, nachdem ein Keller ohnehin im eigenen Hause des Gesuchstellers vor- handen sei; wenn Herr Lang den- selben nicht miete, bliebe er leer stehen, in welchem Falle die Gemeinde
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