dessen Anname es ja immer der Gemeinde vorbehalten bliebe, die Fuhren den Herrn Viertl zu übertragen. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Ploberger zum Beschlusse erhoben. — Z. 84. 10. Referent berichtet über das Gesuch des Herrn Franz Lang, um mietweise Überlassung des städt. Kellers im Exzöllestinnergebäude auf die Dauer von 5 Jahren gegen Zahlung eines Mietzinses von jährlich 25 fl, und stellt nach Verlesung des Gesuches, namens der Sektion den Antrag, dem Gesuchsteller diesen Keller um den angebotenen Mietzins, jedoch nur auf die Dauer eines Jahres zu überlassen. Vicebürgermeister Putz findet den Betrag von 25 fl als Jahresmiete viel zu gering. G.R. Pointer bemerkt, daß dieser Keller nicht als solcher, sondern nur als Holzlage benützt werde, nachdem ein Keller ohnehin im eigenen Hause des Gesuchstellers vorhanden sei; wenn Herr Lang denselben nicht miete, bliebe er leer stehen, in welchem Falle die Gemeinde
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2