berger den Wunsch aus, es möge vom Bürgermeister ein Aufruf an die Bewohnerschaft von Steyr erlassen werden, in welchem dieselbe ersucht wird, behufs Ordnung des Armenwesens, Ermöglichung einer ausgiebigen Beteilung der Armen, und um den Strassenbettel beseitigen zu können, Bei¬ träge an den Armenfond zu widmen, dann solle von den Mitgliedern der Gemeinde–Vertretung von Haus zu Haus gesammelt werden, und hiedurch würde sich gewiß ein solches Erträgnis erzielen lassen, daß man in die Lage gesetzt werde, die Armen menschlich zu behandeln. G.R. Ernst schließt sich diesen Ausführungen an, und glaubt, man solle die einzelnen ersuchen, sich zu erklären, was sie in jedem Jahre zum Armen–Institut geben wollen. Die §§ 28 und 29 werden hierauf angenommen. Bei § 30 wird bestimmt, den 1. März als Termin für den Eintritt der Wirksamkeit des Armen–Statutes festzusetzen.
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