daher der betreffende Satz zu lau- ten hätte: „Bei dieser Auszah- lung sollen jederzeit 2 Mitglie- der der Armen-Commission anwesend sein, welche nach ei- nem Turnus durch den Vorsit- zenden der Armen–Commission einzuladen sind.“ G.R. Dr Stigler weist darauf hin, daß nach § 20 das persönliche Erscheinen der Armen bei der Auszahlung ge- fordert sei, nun gebe es immer- hin Gründe, welche den Armen verhindern, hiebei zu erscheinen, z. B. Krankheit und dgl; erhält es daher für angezeigt, hierauf bei der Stilisierung bedacht zu nehmen. G.R. Wickhoff stellt den Antrag statt : „über persönliches Erscheinen“ zu sagen „in der Regel über per- sönliches Erscheinen.“ Der § 20 wird sohin mit den Ab- änderungs-Antragen der Gemein- deräte von Koller, Dr Hochhau- ser und Wickhoff angenom- men. Die §§ 21 – 27 werden ohne Debat- te angenommen. Zu den §§ 28 u. 29 spricht G.R. Plo-
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