2. mit monatlich 2 fl und 3. mit mo- natlich 3 fl“ wegzufallen hätte. G.R. Dr. Hochhauser stellt den Zusatz- antrag, statt dieses Satzes einzuset- zen: „Die Höhe der Beteilung be- stimmt die Armen–Commis- sion.“ G.R. Wickhoff hält die Anwesenheit von Mitgliedern der Armen–Com- mission bei der Auszahlung nicht für notwendig, und glaubt, daß dieser Passus im § 20 zu streichen wäre. G.R. Wenhart bemerkt, daß diese An- wesenheit freilich nicht notwen- dig, jedenfalls aber wünschens- wert sei, weil, wie im Einbeglei- tungsbericht erwähnt, diese Auszah- lung als Gelegenheit benützt wer- den könnte um die Armen kennen zu lernen. G.R. v. Koller beantragt, daß die Zahl der Mitglieder der Armen–Commis- sion, welche bei der Auszahlung anwesend zu sein hätten, mit 2 bestimmt festzusetzen wäre, welche nach einem Turnus durch den Vorsitzenden der Armen-Com- mission einzuladen wären;
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