2. mit monatlich 2 fl und 3. mit monatlich 3 fl“ wegzufallen hätte. G.R. Dr. Hochhauser stellt den Zusatzantrag, statt dieses Satzes einzusetzen: „Die Höhe der Beteilung bestimmt die Armen–Commission.“ G.R. Wickhoff hält die Anwesenheit von Mitgliedern der Armen–Commission bei der Auszahlung nicht für notwendig, und glaubt, daß dieser Passus im § 20 zu streichen wäre. G.R. Wenhart bemerkt, daß diese Anwesenheit freilich nicht notwendig, jedenfalls aber wünschenswert sei, weil, wie im Einbegleitungsbericht erwähnt, diese Auszahlung als Gelegenheit benützt werden könnte um die Armen kennen zu lernen. G.R. v. Koller beantragt, daß die Zahl der Mitglieder der Armen–Commission, welche bei der Auszahlung anwesend zu sein hätten, mit 2 bestimmt festzusetzen wäre, welche nach einem Turnus durch den Vorsitzenden der Armen-Commission einzuladen wären;
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