um wieviel der Bettel abgenommen habe. G.R. Peyrl bemerkt, daß die aufgeführten Armengelder nur für die Unterstützung der Armen, welche in manchen Fällen immerhin theilweise erwerbsfähig seien, und keineswegs zur vollständigen Versorgung derselben berechnet seien, da ja die Gemeinde außerdem Pfründen und Stiftungen von höheren Beträgen zu vergeben habe; im Übrigen halte er es für angezeigt, keine bestimmten Beträge einzusetzen, sondern dieses dem Gutachten der Armenkommission zu über- lassen. G.R. v. Koller schließt sich der Ansicht des G.R. Payrl an, um so mehr, als hiedurch die Armen–Commission in die Lage komme, sich Erfahrungen zu sammeln, welche dann in den nächsten Jahren verwendet werden können. Er stellt daher den Antrag, die Bestimmung über die Höhe der Armengelder aus dem § auszulassen, so daß der Satz „es werden 3 Kategorien von Armengelder festgesetzt, 1. mit monatlich 1 fl
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