um wieviel der Bettel abgenom- men habe. G.R. Peyrl bemerkt, daß die aufgeführ- ten Armengelder nur für die Unterstützung der Armen, welche in manchen Fällen immerhin theil- weise erwerbsfähig seien, und kei- neswegs zur vollständigen Ver- sorgung derselben berechnet seien, da ja die Gemeinde außerdem Pfrün- den und Stiftungen von höheren Beträgen zu vergeben habe; im Übri- gen halte er es für angezeigt, kei- ne bestimmten Beträge einzuset- zen, sondern dieses dem Gutachten der Armenkommission zu über- lassen. G.R. v. Koller schließt sich der Ansicht des G.R. Payrl an, um so mehr, als hiedurch die Armen–Commission in die Lage komme, sich Erfahrungen zu sammeln, welche dann in den nächsten Jahren verwendet wer- den können. Er stellt daher den Antrag, die Bestimmung über die Höhe der Armengelder aus dem § auszulassen, so daß der Satz „es werden 3 Kategorien von Armen- gelder festgesetzt, 1. mit monatlich 1 fl
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