zu sorgen; wenn daher durch Privatspenden, welche jedenfalls im ersten Jahre sehr reichlich einfliessen, im Laufe der Jahre aber jedenfalls nachlassen würden, der Aufwand für das Armenwesen nicht gedeckt werden könnte, so müßte die Gemeinde den entstehenden Ausfall aus Gemeindemitteln ausgleichen, mithin durch die Umlagen hereinbringen. G.R. Bichler beruft sich auf seine früher abgegebene Äußerung, daß der Straßenbettel unvermeidlich sei, weil die Unterstützungsbeträge nicht ausreichen. Eine Abhilfe könne nur in der Richtung getroffen werden, daß man einen Unterschied zwischen den wahrhaft dürftigen und den Vagabunden mache, daher die ersteren mit Armenkarten zu beteilen wären, mit welchen sie der öffentlichen Mildtätigkeit empfohlen werden, während den Vagabunden dann nichts mehr gegeben würde. Wenn dieses während eines Probejahres durchgeführt werde, so werde sich zeigen,
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