so glaube er, man solle bei Bestimmung der Armengelder den Zusatz machen „vorläufig.“ G.R. Holderer ist dafür, daß man die Bevölkerung befrage, welche Unterstützung sie dem Armenfonde zuwenden würde, wenn der Strassenbettel aufgehoben werde, und glaubt, daß man in diesem Falle auf eine Einname von 10 bis 15000 fl seitens des Publikums rechnen könne. Vicebürgermeister Putz spricht die Befürchtung aus, daß es viele geben werde, welche sich der Beiträge entziehen würden, wodurch eine Belastung des Mildtätigen zum Vorteile desjenigen, welcher nichts gebe, herbeigeführt werde. G.R. Wickhoff macht auf § 54 des Gemeinde–Statutes aufmerksam, wonach der Gemeinderat für die der Gemeinde obliegende Armenpflege die nötigen Geldmittel zu schaffen habe, im Falle nicht die Mittel der Woltätigkeitsvereine und der bestehenden Anstalten ausreichen; die Gemeinde sei hienach verpflichtet, für die hiezu nötigen Mittel
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